GDV rät zur Absicherung gegen Überschwemmungsschäden

"Über 98 Prozent der Gebäude in Deutschland können gegen Überschwemmungsschäden, die entstehen, wenn Flüsse und Gewässer über die Ufer treten, versichert werden", das erklärte Thomas Vorholt, Vorsitzender des Fachausschusses Sachversicherung im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Viele Menschen, die derzeit aufgrund der starken Gewitter und sintflutartigen Regelfälle mit hohen Gebäudeschäden zu kämpfen haben, bangen um den Ersatz der ihnen entstandenen Schäden. Allerdings haben jedoch häufig diejenigen Hausbesitzer, die nicht unbedingt in der unmittelbaren Nähe von Flüssen oder anderen Gewässern leben, keine entsprechenden Versicherungsschutz. Dabei, so der GDV, treten die schlimmsten Schäden infolge von Starkregen auf – fernab von Bächen und Seen.

Der Verband rät daher zu einer Absicherung solcher Risiken durch eine Elementarschadenversicherung, die zusätzlich zur Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgeschlossen wird. Damit könnten dann folgende Risiken abgedeckt werden: Überschwemmung (auch durch Starkregen), Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen sowie Vulkanausbruch.

"Insgesamt liegt die Versicherungsdichte über ganz Deutschland verteilt bei etwa 20 Prozent", erklärt Vorholt. Allerdings gebe es große regionale Unterschiede. So sei etwa die Versicherungsdichte in den neuen Bundesländern weit größer, da in den alten DDR-Versicherungspolicen Elementargefahren in die Wohngebäude- oder Haushaltsversicherung eingeschlossen waren. Dies treffe auch auf Baden-Württemberg zu, da dort die Elementarrisiken bis 1994 ebenfalls pflichtversichert waren.

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Foto: Pixelio/Elisabeth Patzal

Autor(en): Versicherungsmagazin

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