Gegen Einheitstarif für beide Geschlechter

In der Europäische Union (EU) sind Männer und Frauen gleichberechtigt. In allen Bereichen der EU? Nein! - Noch können aufgrund einer gesetzlichen Ausnahmeregelung vom EU-Gleichbehandlungsgebot europäische Versicherer ihre Tarife geschlechtsspezifisch kalkulieren. Geschuldet ist dies der statistisch belegten Risikounterschiede der Geschlechter. So sind etwa private Rentenversicherungen für Frauen entsprechend ihrer längeren Lebenserwartung teurer. Umgekehrt müssen Männer in der Risikolebensversicherung mehr zahlen. In der KfZ-Versicherung müssen sich junge Frauen nicht an den höheren Kosten einer riskanten Fahrweise junger Männer beteiligen.

Über diese Praxis entscheidet derzeit der Europäische Gerichtshof (EuGH). Die zuständige Generalanwältin hält sie für rechtswidrig und hat sich in ihrer Empfehlung an die Richter für die Gleichbehandlung von Männern und Frauen bei der Tarifierung von Versicherungsprodukten ausgesprochen.

Die verteidigt die bisherige Regelung. In einer Pressemitteilung warnt sie vor den Folgen einer gesetzlich erzwungenen Gleichbehandlung zwischen Frauen und Männern trotz statistisch nachgewiesener Unterschiede. Nach Auffassung der DAV sei es auch in Zukunft zwingend notwendig, die geschlechterabhängige Lebenserwartung sowie weitere in der Vergangenheit beobachtete statistische Unterschiede zu berücksichtigen. Der Frauentarif in der KfZ-Versicherung könne nicht mehr angeboten werden, da in der Kalkulation von einem identischen Fahrverhalten von jungen Männern und jungen Frauen ausgegangen werden müsste.

In der Lebensversicherung, insbesondere der privaten Rentenversicherung, sei die unterschiedliche Kalkulation der Tarife nach dem Geschlecht elementar. Private Rentenversicherungen, der Grundpfeiler der individuellen Altersvorsorge, würden für Männer wegen der höheren Lebenserwartung von Frauen extrem unattraktiv und vielfach nicht mehr nachgefragt werden - unter sozialpolitischen Gesichtspunkten ein sehr bedenkliches Szenario.

Insbesondere die Forderung der Generalanwältin, dass nach einem Übergangszeitraum von drei Jahren auch bei bestehenden Verträgen eine Differenzierung nach Prämien und Leistungen für Männer und Frauen nicht mehr erlaubt sein soll, akzeptiert die DAV nicht. Die Kosten lägen alleine in der Lebensversicherung nach ersten Schätzungen jenseits von 30 Milliarden Euro und würden zu dramatischen Finanzierungsschwierigkeiten bei den deutschen Lebensversicherern führen.

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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