Geplante Finanztransaktionssteuer untergräbt Altersvorsorgesystem

Die Finanztransaktionssteuer, die in elf EU-Staaten künftig gelten soll, führt in der bislang geplanten Form zu einer schwerwiegenden Belastung der Altersvorsorge. Dies ist jedenfalls die Einschätzung des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) und fordert daher die Aufgabe des bisherigen Konzeptes oder zumindest eine Ausnahme für langfristige Sparvorgänge.

Nach Aussage des DIA kommt auch eine Auswirkungsstudie des Deutschen Aktieninstitutes und der Beratungsgesellschaft Oliver Wyman zu jährlichen Belastungen der Bürger von 2,6 bis 3,6 Milliarden Euro aus der Finanztransaktionssteuer. Und sie beträfe nahezu alle Formen der privaten Altersvorsorge und der langfristigen Vermögensbildung.

Geplante Steuer trifft die Falschen
„Mit der Steuer wird das Kind mit dem Bade ausgeschüttet“, warnt DIA-Sprecher Klaus Morgenstern. „Sie war ursprünglich dafür gedacht, Spekulanten und Hochfrequenzhandel in die Schranken zu weisen und an den Kosten der Finanzkrise zu beteiligen. In der vorgesehenen Form jedoch trifft sie die Falschen.“ Der Studie zu Folge belastet die Steuer zum Beispiel einen Riester-Fondssparplan über die gesamte Laufzeit deutlich mehr, als die staatlichen Zulagen dem Sparer Vorteil bringen. „Was der Staat dem Sparer als Anreiz in die rechte Tasche steckt, nimmt er ihm in der linken gleich wieder heraus“, folgert Morgenstern. „Damit wird die Förderung zum Fake.“

Bereits Kompromissvorschlag zur Schadensbegrenzung unterbreitet

Das DIA hatte bereits im Februar dieses Jahres, als eine Studie der Technischen Universität München auf die problematischen Auswirkungen der Finanztransaktionssteuer aufmerksam machte, einen Kompromissvorschlag zur Schadensbegrenzung für die private Altersvorsorge unterbreitet: Transaktionen, die innerhalb von Altersvorsorgeprodukten stattfinden, unterliegen nicht der Transaktionssteuer. „Die Umschichtungen, die innerhalb eines Fonds-Riesters stattfinden, sind schließlich keine Spekulationen des Sparers, sondern dienen einzig und allein dazu, die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Beitragsgarantie zu gewährleisten“, kommentiert der DIA-Sprecher die Situation. Außerdem sei es die ursprüngliche Absicht gewesen, Privatanleger gar nicht mit den Kosten der Finanztransaktionssteuer zu belasten.

„Die Auswirkungen der Finanztransaktionssteuer werden öffentlich immer am Beispiel der Riester-Rente diskutiert, betroffen sind Pensionskassen und Pensionsfonds in der betrieblichen Altersversorgung sowie berufsständische Versorgungswerke und die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes, soweit diese Kapitaldeckung betreiben, aber ebenfalls“, fügt Klaus Morgenstern hinzu.

Quelle: Deutsches Institut für Altersvorsorge GmbH; © Gerd Altmann /

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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