Geschäftsführer unterschätzen die Risiken von Pensionszusagen

Die Mehrheit der Gesellschafter-Geschäftsführer legt bei der betrieblichen Altersversorgung (bAV) Wert darauf, dass diese die Bilanz nicht berührt. Erstaunlich aber, dass sie sich in der Praxis neben der Direktversicherung (48 Prozent) am zweithäufigsten für eine Pensionszusage (24 Prozent) zur Altersabsicherung über die Firma entscheiden. Dies zeigt eine Studie des Lebensversicherers HDI-Gerling. Obwohl die Pensionszusage in vielen Unternehmen in den Büchern auftaucht, wird diese nur selten auf den Prüfstand gestellt.

Die Analyse belegt, dass lediglich 18 Prozent der Gesellschafter-Geschäftsführer ihre Zusatzversorgung auf rechtliche Sicherheit und 21 Prozent in Hinblick auf die Finanzierung.prüfen. "Das ist erschreckend", findet Sandra Spiecker Leiterin bAV-Konzepte des Lebensversicherers und ergänzt: "Zwar sind Pensionszusagen für viele Unternehmen auch weiterhin als Vorsorgeweg durchaus attraktiv, doch gerade seit Jahresbeginn ist mit Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernierungsgesetzes (BilMoG) dringender Handlungsbedarf geboten und eine Analyse der Zusagen in jedem Fall empfehlenswert."

BilMoG kann zur geschwächten Finanzlage der Unternehmen führen
Nach dem BilMoG muss die Höhe der Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen in der Handelsbilanz realitätsnäher bewertet werden. Der hierbei zu berücksichtigende durchschnittliche Marktzinssatz wird durch die Bundesbank monatlich bekannt gegeben. Außerdem müssen Kostensteigerungen, Gehalts- und Rententrends einbezogen werden. Das kann bedeutende Konsequenzen für die Bilanz haben: Mit den notwendigen Erhöhungen der Pensionsrückstellungen in der Handelsbilanz entstehen erhebliche finanzielle Mehrbelastungen für die Unternehmen. Allerdings hat der Gesetzgeber auch einige Entschärfungen vorgesehen. So können die BilMoG bedingten Zuführungen zu Pensionsrückstellungen auf bis zu 15 Jahre verteilt werden. Außerdem kann vorhandenes Aktivvermögen mit der Pensionsverpflichtung in der Handelsbilanz saldiert werden.

Vorsorgespezialistin Spiecker bezeichnet die neuen Regelungen durch das BilMoG als einen Schritt in die richtige Richtung: "Mit dem neuen Gesetz werden viele Geschäftsführer erstmals wach gerüttelt, was auch dringend notwendig ist, wie unsere Studie zeigt."HDI-Gerling befragte 645 Gesellschafter-Geschäftsführer in 441 verschieden Unternehmen.

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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