Gesetzentwurf der Regierung zum Provisionsdeckel wirft Fragen auf

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Die Bundesregierung plant nach eigenen Angaben einen Provisionsdeckel für die Vermittlung von Lebens- und Restschuldversicherungen. Dieser soll etwaigen Fehlanreizen entgegenwirken und helfen, die Abschlusskosten weiter zu senken. Die Regierung bereitet dazu gegenwärtig einen Gesetzentwurf vor. Einige Experten glauben: Der geplante Provisionsdeckel ist nicht verfassungs- und europarechtskonform.

So haben zum Beispiel Professor Hans-Jürgen Papier, Präsident des Bundesverfassungsgerichts a. D., und der Rechtswissenschaftler Professor Hans-Peter Schwintowski Gutachten zu der Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz und dem europäischen Recht vorgelegt. Ihre Einschätzung: Eine Deckelung ist verfassungs- und europarechtswidrig.

Das hat die FDP erneut auf den Plan gerufen und sie wünscht sich von der Bundesregierung Antworten auf folgende Fragen:

  1. Was weiß die Bundesregierung über die Entwicklung der tatsächlich von Versicherern an Versicherungsvermittler gezahlten Vergütungen für Versicherungsvermittlungen seit Inkrafttreten des Lebensversicherungsreform-
    gesetzes (LVRG) an die unterschiedlichen Berufsgruppen wie Versicherungsmakler?
  2. Wäre es für den Verbraucher vorteilhafter, die in den Tarif einkalkulierten Kosten, die den Kunden direkt treffen, zu regulieren, anstatt der Provision des einzelnen Vermittlers, die auf den Preis des Produktes direkt keinen Einfluss hat?
  3. Wie haben sich die Vergütungen für Versicherungsvermittlungen seit Inkrafttreten des LVRG entwickelt?

Die komprimierte Antwort der Bundesregierung auf diese Fragen: Bei der Evaluierung des LVRG habe sich gezeigt, dass durch die Senkung des Höchstzillmersatzes, der bereits heute die kalkulatorischen Kosten beschränke, keine entsprechende Reduzierung der Abschlusskosten erreicht werden konnte. Die Abschlussprovisionen würden eine wesentliche Kostenposition darstellen. Ihre Deckelung sei geeignet, die Aufwendungen der Unternehmen unmittelbarer zu reduzieren.

Provisionsgestützter Vertrieb wird auch künftig möglich sein

Weiterhin möchte die FDP wissen: Wie schätzt die Bundesregierung den Umstand ein, dass es sich bei der Abschlussvergütung um eine erfolgsabhängige Vergütung handelt, über die der Vermittler wirtschaftlich gesehen viele kostenlose - weil ohne Abschluss gebliebene - Beratungen quersubventionieren muss?

Nach Ansicht der Bundesregierung wird ein provisionsgestützter Vertrieb auch künftig möglich sein. Die Notwendigkeit oder der Anreiz, ausreichend Vertragsabschlüsse zu erreichen, um ein erhöhtes Einkommen zu erzielen, berge aber die Gefahr, dass der Vermittler nicht mehr im bestmöglichen Interesse des Kunden handele.

Vor diesem Hintergrund solle ein Provisionsdeckel Fehlanreize durch besonders hohe erfolgsabhängige Vergütungselemente ausschließen. Dabei komme es darauf an, dass im Hinblick auf die Höhe der Vergütung auch qualitative Elemente der Beratung berücksichtigt werden. Damit werde die hochwertige Beratung breiter Bevölkerungsschichten erhalten und gestärkt.

Quelle: Deutscher Bundestag

Autor(en): Versicherungsmagazin

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