Gesetzliche Pflegeversicherung: "Weg vom Umlageverfahren"

Die (IFD) sieht bei der gesetzlichen Pflegeversicherung trotz aktuell in Kraft getretener Veränderungen weiteren Reformbedarf. Sie fordert, das bestehende Umlageverfahren dringend durch kapitalgedeckte Elemente zu ergänzen.

"Die Pflegeversicherung ist nach dem aktuellen Gesetz nicht nur weiter reformbedürftig, sondern der Reformbedarf hat sich sogar weiter erhöht", moniert Johannes Lörper, Vorsitzender der IFD-Arbeitsgruppe "Kapitaldeckung für die alternde Gesellschaft" und Vorstandsmitglied der Ergo-Gesellschaften Hamburg Mannheimer und Victoria Lebensversicherung. "Die Finanzierung der beschlossenen Leistungsausweitungen erfolgt nach wie vor im Umlageverfahren, aber nur der Einstieg in die Kapitaldeckung schafft eine langfristig tragfähige Lösung."

Gesetzliche Pflegeversicherung besonders hart vom demographischen Wandel betroffen
Auf Grund des Umlageverfahrens sei die gesetzliche Pflegeversicherung im besonderen Maße vom demografischen Wandel betroffen. Denn der Anteil der alten Menschen an der Bevölkerung wachse laut Statistischem Bundesamt kontinuierlich. So werde vor allem die Anzahl der über 80-Jährigen von heute 3,8 Millionen auf weit über zehn Millionen im Jahre 2050 ansteigen, so die IFD.

Obwohl die Initiative die im Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (PfWG) getroffenen Leistungsausweitungen grundsätzlich begrüßt, geht sie infolge von Schätzungen aber von einer Erhöhung der Lasten für zukünftige Generationen in Höhe von 36 Milliarde Euro aus. "Im Ergebnis werden die Beitragssätze auf Basis der aktuellen Finanzierungsform somit weiter ansteigen und zukünftige Generationen nachhaltig belasten", heißt es.

Modellvorschläge aus der Wirtschaft
Jeder kenne die langfristigen Probleme umlagefinanzierter Sozialversicherungssysteme, erklärt der IFD-Sherpa Lörper. Es liege eine Reihe von konkreten Vorschlägen von Wissenschaftlern, Verbänden und Unternehmen vor, wie im Interesse künftiger Generationen eine nachhaltige Finanzierung der Pflegeversicherung gewährleistet werden könne.

Foto: Pixelio.de

Autor(en): Versicherungsmagazin

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