Gesundheitskosten steigen immer weiter

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Es ist kein Ende abzusehen: Die Kosten für gesundheitsspezifische Waren und Dienstleistungen steigen kontinuierlich an. Das heißt genau: Mit insgesamt 376 Milliarden Euro stiegen die Gesundheitskosten 2017 um 4,7 Prozent (16,9 Mrd. Euro) deutlich gegenüber 2016. Diese Zahlen liefert der PKV-Verband.

Seit 2008 ist bei den Gesundheitsausgaben insgesamt ein Zuwachs von 41 Prozent zu verzeichnen. Das belegen auch die aktuellen Ergebnisse aus Hessen, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern. Hessen liegt mit 43 Prozent, in Summe 28,3 Milliarden Euro, sogar noch über dem Bundeswert. In allen Bundesländern lagen die Kostensteigerung zwischen 4,5 und 4,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Sachsen-Anhalt verzeichnet den größten Kostenanstieg

Den höchsten Zuwachs aller Ausgabenträger verzeichnete 2017 die soziale Pflegeversicherung. Am deutlichsten stiegen die Kosten in Sachsen-Anhalt. Dort mussten je Einwohner rund 111 Euro mehr ausgegeben werden (ein Plus von 21,7 Prozent), in Summe 622 Euro. Ursache hierfür ist das dritte Pflegestärkungsgesetzes, das 2017 in Kraft getreten ist. Das Gesetz beinhaltet unter anderem die Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade, die Leistungen in den Pflegegraden und die zusätzlichen pflegerischen Betreuungsleistungen in der Hilfe zur Pflege.

Auch PKV-Anteil an den Gesundheitsausgaben kräftig gestiegen

Auch der Anteil der privaten Krankenversicherung an den Gesundheitsausgaben ist insgesamt ordentlich gestiegen. In Rheinland-Pfalz liegen die Aufwendungen mit 9,4 Prozent sogar deutlich über dem Bundesdurchschnitt (8,4 Prozent). Je Einwohner wendete sie im Schnitt 437 Euro auf (Deutschland: 382 Euro).

Ein Beispiel im Detail: In Hessen stiegen die Gesundheitsausgaben 2017 um 4,8 Prozent auf 28,3 Milliarden Euro. Die Pro-Kopf-Ausgaben lagen bei 4.551 Euro. Der stärkste Zuwachs mit 27,6 Prozent musste in der sozialen Pflegeversicherung verzeichnet werden.

Und welche Träger und Institutionen hatten welche Kosten zu verbuchen? Die Einzelheiten:

  1. 55,9 Prozent (gesetzliche Krankenversicherung)
  2. 1,2 Prozent (gesetzliche Rentenversicherung)
  3. 1,5 Prozent (gesetzliche Unfallversicherung)
  4. 9,2 Prozent (private Krankenversicherung)
  5. 9,5 Prozent (soziale Pflegeversicherung)
  6. 4,0 Prozent (Arbeitgeber)
  7. 4,4 Prozent (Öffentliche Haushalte)
  8. 14,3 Prozent (private Haushalte und private Organisationen ohne Erwerbszweck)

Quelle: Verband der Privaten Krankenversicherung

Autor(en): Versicherungsmagazin

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