Gesundheitsreform: Selbstständige aufgepasst!

Wer derzeit als Selbstständiger freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert ist, sollte sich schnellstmöglich informieren. Denn ab dem 1. Januar 2009 haben hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige in Folge der Gesundheitsreform keinen Anspruch mehr auf Krankengeld. Hierauf verweist die .

Wer heute als Selbstständiger freiwillig gesetzlich versichert ist, konnte bisher ein Krankengeld in seinen Versicherungsschutz einbinden. Er bezahlte den normalen Regelbeitrag, der auch für Arbeitnehmer gilt. Das Krankengeld wird dabei in der Regel ab dem 43. Tag einer Erkrankung ausgezahlt. Diese Regelung läuft zum allerdings ab Januar 2009 automatisch aus. Wer zurzeit einen Anspruch auf Krankengeld hat, wird diesen damit los. Für Selbstständige, die freiwillig gesetzlich versichert sind, gilt dann der bundesweit einheitliche, so genannte ermäßigte Beitragssatz.

Grund für die Lücke im Versicherungsschutz der GKV ist nach Angaben der Krankenversicherer der Versicherungskammer Bayern eine Änderung im Sozialgesetzbuch V. Diese führe zu Leistungseinschränkungen und bedrohe die Zahlungsfähigkeit von Selbstständigen bei Krankheit.

Zügig handeln
Freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige sollten daher schnell handeln, wenn sie ab Januar 2009 weiterhin einen Anspruch auf Krankentagegeld haben wollen, rät die Versicherungskammer Bayern. Sie können einen Krankengeldanspruch beispielsweise über einen zusätzlichen Wahltarif abdecken. Diese Tarife müssen gesetzliche Krankenkassen ab dem 1. Januar 2009 anbieten. Aber auch der Wechsel in eine private Krankenversicherung sei möglich.

Foto: Pixelio

Autor(en): Angelika Breinich-Schilly

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