GKV: Transparenz über Zusatzbeiträge

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Seit Jahresbeginn können Krankenkassen einen individuellen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag erheben. Eine Datenbank der Gesundheitsforen Leipzig bietet Versicherten die Möglichkeit zum Beitragsvergleich. Unter finden sich sämtliche in Deutschland gelisteten Krankenkassen gestaffelt nach erhobenen Zusatzbeiträgen sowie bundesweiter, regionaler oder betriebsbezogener Verfügbarkeit.

Der allgemeine einkommensabhängige Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung betrug bis Ende 2014 15,5 Prozent. Durch eine Gesetzesänderung (GKV-FQWG) wurde der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung zum 1. Januar 2015 von 15,5 Prozent auf 14,6 Prozent gesenkt. Da dieser Beitragssatz die Kosten der gesetzlichen Krankenkassen langfristig vermutlich nicht ausreichend decken können wird, haben die Kassen die Möglichkeit, eine eventuell entstehende Finanzierungslücke durch einen Zusatzbeitrag auszugleichen. Davon haben viele Krankenkassen Gebrauch gemacht und ab dem 1 Januar 2015 einen solchen kassenindividuellen Zusatzbeitrag erhoben.

Wechsel gut bedenken
Die Experten der Gesundheitsforen Leipzig raten den gesetzlich Versicherten, nicht übereilt die Kasse zu wechseln, sollte ihr Krankenversicherer einen Zusatzbeitrag erheben. Sie sollten vielmehr prüfen, welche speziellen Zusatzleistungen ihre Kasse bietet und genau abwägen. Denn Kassen mit niedrigen Zusatzbeiträgen, müssten möglicherweise Leistungskürzungen vornehmen, um diesen Beitrag gewährleisten zu können.

Bildquelle: © K-U Häßler/Fotolia.com

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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