GKV und PKV sollen sich für gesunde Lebensweise stark machen

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Mit einem weitreichenden Präventionsgesetz will die Bundesregierung zu einer gesunden Lebensweise der Bevölkerung beitragen und lebensstilbedingte chronische und psychische Krankheiten frühzeitig bekämpfen. Eingebunden sind neben der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung (GKV/PKV) auch die Rentenversicherung, die Unfallversicherung und die Pflegeversicherung.

Der in den Bundestag eingebrachte Gesetzentwurf sieht vor, die Gesundheitsförderung und Prävention auf jedes Lebensalter und in alle Lebensbereiche auszudehnen.
Die Details: Die Leistungen der Krankenkassen zur Prävention und Gesundheitsförderung werden mehr als verdoppelt, von 3,09 Euro auf sieben Euro jährlich für jeden Versicherten ab 2016. Somit könnten die Krankenkassen künftig jährlich mindestens rund 490 Millionen Euro im Jahr für den Zweck investieren. Zusammen mit dem Beitrag der Pflegekassen in Höhe von rund 21 Millionen Euro stehen damit künftig rund 511 Millionen Euro im Jahr für präventive und gesundheitsfördernde Leistungen bereit.

Betriebliche Gesundheitsförderung stärken mit Arbeitsschutz verknüpfen
So sollen gerade kleine und mittelständische Betriebe über ausgeweitete Leistungen der Krankenkassen mehr für die Gesundheit ihrer Mitarbeiter tun. Dazu soll die betriebliche Gesundheitsförderung stärker mit dem Arbeitsschutz verflochten werden. Wer im Beruf oder in der Familie besonders belastet ist, soll von Verbesserungen profitieren. So sollen etwa Schichtarbeiter oder pflegende Angehörige bestimmte Präventionsangebote leichter in Anspruch nehmen können.
Um den Anreiz hierfür zu stärken, soll die Obergrenze des täglichen Krankenkassenzuschusses von 13 Euro auf 16 Euro für Versicherte sowie von 21 Euro auf 25 Euro für chronisch kranke Kleinkinder erhöht werden.

Präventive Gesundheitsuntersuchungen
Die Früherkennungsuntersuchungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene sollen zu präventiven Gesundheitsuntersuchungen weiterentwickelt werden, wobei individuelle Belastungen und Risikofaktoren, die zu einer Krankheit führen können, genauer überprüft werden. Zur Beratung gehört die Klärung des Impfstatus. Vorgesehen ist, dass bei der Aufnahme von Kindern in eine Kita die Eltern eine ärztliche Beratung zum Impfschutz nachweisen müssen.

Private sollen sich an der Beratung beteiligen
Im Rahmen einer Nationalen Präventionskonferenz sollen sich die Sozialversicherungsträger unter Beteiligung des Bundes, der Länder, der kommunalen Spitzenverbände und Sozialpartner auf Ziele und ein Vorgehen verständigen. Die private Kranken- und Pflegeversicherung soll die Möglichkeit erhalten, sich an der Beratung zu beteiligen.

Textquelle: Bundestag, Bildquelle: © Bernd Thissen / dpa

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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