Große Zufriedenheit über Urteil zum Provisionsabgabeverbot

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Der Online-Versicherungsmakler Moneymeets sieht sich als digitale Alternative zur klassischen Finanz- und Versicherungsberatung. In die Schlagzeilen geriet das Unternehmen, weil es Provisionen an seine Kunden weitergibt und somit am seit 1934 bestehenden Provisionsabgabeverbot rüttelt. Das Landgericht Köln hat am 14. Oktober 2015 ein Urteil (AZ 84 0 65/15) im Sinne des Fintech-Unternehmens gesprochen. In einer Online-Pressekonferenz bewerteten die Geschäftsführer, Johannes Cremer und Dieter Fromm, die Entscheidung des Gerichts.

Der Kläger, ein vom Interessensverband IGVM unterstützter Makler, hatte die Moneymeets GmbH unter anderem verklagt, weil sie Provisionen in Höhe von 50 Prozent an ihre Kunden weitergibt. Weitere Klagepunkte betrafen die Informationen beim Erstkontakt sowie die AGBs des Unternehmens. Das Landgericht bewertete am 15. Juli 2015 die Informationen auf der Hompage als ordungsgemäß. Der Kläger nahm daraufhin diesen Klageteil zurück. Dr. Hans-Jörg Schultes, Firmenanwalt des Fintech-Unternehmens erläuterte hierzu, dass der Erstkontakt dann stattfinde, wenn sich der potenzielle Kunde direkt an Moneymeets wende.

Gericht schloss sich der Auffassung des Online-Maklers an
In Bezug auf die AGBs erlitt der Online-Makler eine Niederlage. Das Argument des Klägers: Moneymeets habe in seinen AGBs einen Beratungsverzicht mit den Versicherungskunden vereinbart und die Haftung gegenüber Kunden und Interessenten ausgeschlossen. Das Unternehmen vertrat hingegen die Auffassung, dass sich die Regelungen nicht auf den Versicherungskunden- sondern auf den Finanzkundenbereich bezogen hätten. Das Landgericht folgte dieser Auffassung nicht. Laut Geschäftsführer Cremer habe man schon vor Urteilsverkündung im September 2015 die Klauseln, die einen vollständigen Beratungs- und Haftungsausschluss beinhalteten, geändert.

Im Streit um die, vom Kläger kritisierte Verletzung des Provisionsabgebverbots, schloss sich das Landgericht der Position von Moneymeets an und wies diesen Teil der Klage ab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Schultes geht davon aus, dass Berufung eingelegt werden wird. Auf Nachfrage bekräftigte er, dass das Urteil keine Signalwirkung für die gesamte Branche haben werde. Die Auswirkungen beträfen in erster Linie die beiden Prozess-Parteien.

Indizwirkung habe hingegen eher das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 24. Oktober 2011 (Az.: 9 K 105/11.F), zu ungunsten der Bafin, welches das Provisionsabgabeverbot als zu unbestimmt bezeichnete und es in der derzeitigen Form für unzulässig erklärte.

Kunden sollen selbst entscheiden
Die Moneymeets-Geschäftsführer zeigten sich zufrieden mit der Entscheidung des Landgerichts und überzeugt davon, dass ihr Unternehmen noch viel Marktpotenzial habe, obwohl nicht jeder Kunde eine digitale Beratung wünsche, so Fromm. Die Entwicklung in anderen Branchen, etwa Reiseveranstaltern, sei ein Vorbild. Die Transparenz, die durch das Internet entstehe, werde das Kundenverhalten langfristig verändern. "Letztlich muss der Kunde selber entscheiden, wie er beraten werden will", so Fromms Credo. Auch Cremer stieß in das gleiche Horn: "Für Kunden muss es möglich sein, sein Service- und Beratungslevel frei zu wählen".

Über Moneymeets
Das 2012 gegründete Unternehmen hat nach eigenen Angaben rund 5.000 User, Verträge im vierstelligen Bereich und verwaltet ein Vermögen von über 20 Millionen Euro.



Bildquelle: Meris Neininger

Autor(en): Alexa Michopoulos

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