Grüne machen sich für Pflege-Bürgerversicherung stark

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Die Grünen-Fraktion fordert für eine gerechte und nachhaltige Finanzierung der Pflegeversorgung die Einführung einer Bürgerversicherung. Eine solidarische Pflege-Bürgerversicherung könne helfen, den demografischen Wandel zu bewältigen und ermögliche bessere Leistungen wie wohnortnahe Pflegekonzepte und angemessene Personalstandards.

Die Grünen glauben, dass ihre vorgeschlagene Pflege-Bürgerversicherung mehr Solidarität, stabilere Beitragssätze und eine gute Pflege für alle schafft. Auf der Ausgaben- sowie der Einnahmenseite ließe sich durch die Weiterentwicklung der bestehenden Umlageinstrumente einfach und schnell eine vollständige, solidarische und gerechtere Pflege-Bürgerversicherung schaffen.

Die Pflegesituation wird sich dramatisch verschärfen

Nach Ansicht des Deutschen Bundestages ist damit zu rechnen, dass die Ausgaben und damit die Beiträge beziehungswesie Prämien zur Pflegeversicherung weiter ansteigen werden: In gut zehn Jahren werden die ersten geburtenstarken Jahrgänge (1955-1969) in das Alter von 75+ kommen, in dem die Wahrscheinlichkeit einer Pflegebedürftigkeit deutlich zunimmt.

Zudem würden Experten prognostizieren, dass die Zahl der pflegebedürftigen Menschen bis zum Jahr 2035 insgesamt um 50 Prozent steigt. Im privaten Zweig würde geschätzt, dass die Zahl der Pflegebedürftigen von 2010 bis 2060 aufgrund der höheren Lebenserwartung und einer anderen Altersstruktur etwa 280 Prozent zunimmt. Im sozialen Zweig würde für denselben Zeitraum vermutet, dass die Zahl um rund 50 Prozent steigt.

Schrittweise Einführung der Pflege-Bürgerversicherung möglich und sinnvoll

Die bereits heute existierenden Umlageelemente innerhalb des privaten Zweigs der Pflegeversicherung erleichtert nach Ansicht der Grünen die Weiterentwicklung hin zu einer solidarischen und gerechteren Pflege-Bürgerversicherung für alle Versicherten. Dabei könne schrittweise vorgegangen werden. Der erste Schritt, der sich auch im Koalitionsvertrag 2005 von CDU/CSU und SPD finden würde, sei der Finanzausgleich der unterschiedlichen Risikostrukturen zwischen beiden Zweigen der Pflegeversicherung.
Wegen der erheblichen strukturellen Ähnlichkeit des privaten und des sozialen Zweiges der Pflegeversicherung sei eine Pflege-Bürgerversicherung relativ einfach umsetzbar. Die Einzelheiten:

  1. Auf der Leistungsseite bliebe es in beiden Zweigen unverändert bei identischen Pflegeleistungen. Dies entspreche bereits einer Bürgerversicherung, da alle Versicherten, die pflegebedürftig seien oder würden, gleichbehandelt würden.
  2. Auf der Ausgabenseite würden die beiden bestehenden Ausgleichsmechanismen für Pflegeleistungen zu einem gemeinsamen, beide Zweige umfassenden Vollkostenausgleich zusammengeführt. Derzeit seien die Pro-Kopf-Ausgaben für die Versicherten im sozialen Zweig der Pflegepflichtversicherung rund dreieinhalbmal so hoch wie für privat Versicherte. Durch einen gemeinsamen Finanzausgleich würden die Pro-Kopf-Ausgaben vereinheitlicht und die fast 90 Prozent Versicherten im sozialen Zweig entlastet.
  3. Auf der Einnahmenseite der Pflegeversicherungen würden alle Bürger - gerade auch die Einkommensstärksten – zum Solidarausgleich durch einkommensabhängige Beiträge beitragen.

Die Grünen-Fraktion fordert in diesem Kontext die Bundesregierung auf, gesetzliche Änderungen des Sozialgesetzbuch XI vorzulegen,

  1. die einen vollständigen Kostenausgleich zwischen beiden Zweigen der Pflegeversicherung vorsehen, um die extrem unterschiedlichen und im sozialen Zweig deutlich höheren Pflegerisiken auszugleichen,
  2. die in beiden Versicherungszweigen einheitliche, einkommensabhängige Beiträge vorsehen, um alle Bürger gerechter und nach denselben Maßstäben an der Finanzierung des Pflegerisikos zu beteiligen,
  3. die bei allen Versicherten als Basis der Beitragsberechnung alle Einkommensarten und nicht nur direkte und indirekte Erwerbsarbeitseinkommen bei der Berechnung der Beiträge heranziehen, um damit die Einkommensverhältnisse gerechter zu berücksichtigen, die Einnahmenbasis zu stabilisieren und die jüngeren Generation en zu entlasten,
  4. die die Beitragsbemessungsgrenze schrittweise (bis maximal zur Höhe der in der Rentenversicherung geltenden Bemessungsgrenze) erhöhen, um so die überdurchschnittlich hohe absolute und prozentuale Belastung von
    Personen mit geringen (Erwerbs-)Einkommen zu senken und die bestehende prozentual unterdurchschnittliche geringere Heranziehung von Personen mit hohen (Erwerbs-)Einkommen teilweise abzubauen,
  5. für die im privaten Zweig der Pflegeversicherung bestehenden Alterungsrückstellungen eine verfassungskonforme Lösung zur sukzessiven, möglichst allen Pflegeversicherten zugutekommenden Auflösung enthält, da künftig das Risiko des Alters und des demografischen Wandels von allen Versicherten gemeinsam getragen werden soll,
  6. durch die Kinder kostenlos versichert sind und nicht erwerbstätige Ehegattinnen/-gatten, die Angehörige pflegen oder Kinder erziehen, keine Beiträge zahlen müssen. Heute bestehende Anreize, die eine Alleinverdienendenehe begünstigen, sollen abgebaut werden.

Quelle: Deutscher Bundestag

Autor(en): Versicherungsmagazin

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