Heirat im Ausland: Lebenstraum oder Bürokratiewust?

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Der 14. Februar wird in vielen Ländern als der Tag der Liebenden begangen. Und die Zahl der Eheschließungen in Deutschland ist in den letzten Jahren gestiegen - somit auch die Zahl der Paare, die den schönsten Tag im Leben im Ausland begehen. Doch vor das Ja-Wort hat Vater Staat die Bürokratie gestellt. Hier haben die Arag-Experten einen Leitfaden über die wichtigsten Dokumente für eine "deutsche" Hochzeit im Ausland erstellt.

Wer im Ausland heiraten möchte, sollte von langer Hand planen, denn die benötigten Unterlagen unterscheiden sich je nach Land, in dem die Ehe geschlossen werden soll. Bei Wartezeiten von bis zu einigen Wochen für bestimmte Dokumente bleibt für Spontanität also keine Zeit.
Da es in jedem Land unterschiedliche Richtlinien gibt, gilt es zunächst einmal, alle obligatorischen Unterlagen zusammen zu suchen. Diese sind Personalausweis und Reisepass, internationale Geburtsurkunde beziehungsweise Abstammungsurkunde, Ehefähigkeitszeugnis und bei vorheriger Ehe Dokumente über Eheauflösung oder die Sterbeurkunde des verstorbenen Partners. Teilweise wird auch ein Nachweis über den ausgeübten oder erlernten Beruf gefordert.

Zudem sollte man sich noch mit dem Standesamt im auserwählten Heirats-Paradies in Verbindung setzen, um Themen wie Visum, Beglaubigung und Übersetzung von Dokumenten abzuklären. Hierbei helfen auch das deutsche Konsulat oder die Beratungsstellen des Bundesverwaltungsamtes in Deutschland.

Umgang mit Formalitäten in Italien lockerer als in Malta
Je nach Land werden unterschiedliche Anforderungen an die Dokumentenauswahl des zu verheiratenden Paares gestellt. Während man in Italien das Prozedere "lockerer" sieht und verhältnismäßig wenig Dokumente für die Antragsstellung benötigt werden, zum Beispiel die beglaubigte Kopie des Reisepasses/ Personalausweises, eine Abstammungsurkunde und eine Ehefähigkeitsbescheinigung, wird in Malta auch eine eidesstattliche Versicherung über den Familienstand, beglaubigt durch einen in Malta ansässigen Notar, und in Schottland ebenso wie in Dänemark eine Meldebescheinigung verlangt.

Hochzeitsagentur hilft Überblick zu bewahren
Sind die Unterlagen unvollständig, kann es schon vorehelich zu Schwierigkeiten kommen. Wem der organisatorische Aufwand eindeutig zu hoch ist, der kann eine Hochzeitsagentur beauftragen. Diese kümmert sich um alle Dokumente, Erklärungen und Details und hat einen geschulteren Blick auf das Unterlagenchaos.

Für die Anerkennung einer im Ausland geschlossenen Ehe gibt es in Deutschland kein bestimmtes Anerkennungsverfahren. Die Ehe wird in Deutschland grundsätzlich anerkannt, wenn die im Ausland, das heißt am Eheschließungsort geltenden Formvorschriften eingehalten wurden und nach deutschem Recht kein Eheverbot (zum Beispiel bei einer Verwandtschaftsehe) oder Ehehindernis (zum Beispiel bei Minderjährigen) besteht. Die Ehe muss also nicht in ein Eheregister eingetragen werden, um auch in Deutschland gültig zu sein.

Es empfiehlt sich dennoch, sich auch im heimischen Eheregister eintragen zu lassen. So können jederzeit benötigte Dokumente zur Hochzeit ausgestellt werden, die beispielsweise als Nachweis für den Wechsel der Lohnsteuerklasse notwendig sind.

Textquelle: Arag; Bildquelle: © Axa

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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