IBAN reicht im Inland aus

Verbraucher müssen künftig beim Ausfüllen einer Inlandsüberweisung weniger Felder ausfüllen: Nur noch die 22-stellige internationale Kontonummer IBAN ist für die Transaktion nötig. Die Angabe der internationalen Bankleitzahl BIC entfällt seit dem 1. Februar 2014 für Zahlungen im Inland, ab dem 1. Februar 2016 auch für Euro-Zahlungen innerhalb der EU. Die IBAN enthält im Wesentlichen die alte Bankleitzahl und Kontonummer der Kontoinhaber.

Eigentlich sollte ab dem 1. Februar 2014 der neue europäische Zahlungsverkehrsraum SEPA starten, die endgültige Umstellung wurde aber verschoben. Verbraucher dürfen nun bis zum 31. Januar 2016 zudem weiterhin die alten Kontoangaben verwenden. Sie werden von ihrer Bank kostenfrei konvertiert.

Die EU-Kommission verlängerte kürzlich die Übergangsfrist für die SEPA-Einführung um sechs Monate, weil ein reibungsloser Übergang auf das neue System bei vielen Unternehmen noch nicht gewährleistet werden konnte. Deutschlands Versicherer haben ihre Hausaufgaben gemacht: Sie lagen bei der Umstellung im Zeitplan, wie der beleuchtete.

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband
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Autor(en): versicherungsmagazin.de

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