IMD II: Verschiebung möglich

Über ein Jahr ist es nun her, dass der Entwurf der Neufassung zur IMD von der EU-Kommission veröffentlicht wurde. Aktuell befindet sich die IMD II-Richtlinie im EU-Parlament. Dort wird um transparente Provisionen und verbindliche Weiterbildungsstandards diskutiert. Ergebnisse werden noch in diesem Jahr erwartet. Das Bundeswirtschaftsministerium weist gleichwohl auf eine mögliche Verschiebung des Fahrplans hin.

Die Reform der Versicherungsvermittler-Richtlinie IMD wird derzeit im Europäischen Parlament behandelt. Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) berät dabei über den Entwurf der EU-Kommission zur Überarbeitung der Richtlinie. Am 3. Juli 2012 hatte EU-Kommissar Michel Barnier den Entwurf der Neufassung zur IMD bekanntgegeben. Dieser sah unter anderem vor, langfristig die Vergütung des Vermittlers unaufgefordert offenzulegen („hard disclosure“). Die Novellierung der Richtlinie sollte planmäßig 2015 in Kraft treten. Dieses Datum wird sicherlich nicht mehr zu halten zu sein. Bei einer Einigung noch in diesem Jahr, ist nämlich noch die zweijährige Übergangsfrist zu berücksichtigen. Die frühestmögliche Einführung könnte somit Anfang 2016 gelingen.

Wie es in einer Mitteilung des Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) heißt, werde sich nach Aussagen des Bundeswirtschaftsministeriums die Überarbeitung der IMD II weiter verzögern. Sie könne sich sogar ganz zerschlagen. Erklärtes Ziel der Politiker ist es, den Verbraucherschutz zu stärken. Hierfür sollen einheitliche Rahmenbedingungen für den Versicherungsvertrieb geschaffen werden.

Strenge Regelungen zur Weiterbildung
Die neue Richtlinie erfasst sämtliche Vertriebswege. So den Direktvertrieb und auch alle Berufsgruppen wie Schadenregulierer, Schadensachbearbeiter und Nebenberufler. Alle müssen die Art und Höhe der Vergütung transparent offenlegen. Zusätzlich gelten strenge Regelungen bezüglich der Aus- und Weiterbildung eines jeden Vermittlers. Bei Nichteinhaltung drohen höhere Sanktionen. Das zunächst angestrebte übergreifende Provisionsverbot für Versicherungsvermittler wird zwar derzeit von der EU nicht mehr verfolgt. An ein Versicherungsunternehmen gebundene Vermittler betrifft dies somit zunächst nicht. Bei einer als „unabhängig“ ausgewiesenen Versicherungsberatung dürfen jedoch nach den EU-Plänen keine Provisionen mehr angenommen werden.

Im Vorgriff auf gesetzliche Vorgaben hat die Branche das Konzept „gut beraten – Weiterbildung der Versicherungsvermittler in Deutschland“ initiiert. Jeder Vermittler kann für sich entscheiden, ob er sich dieser Initiative anschließt. Eine Pflicht zur Teilnahme oder ein Pflichtnachweis des Besuches bestimmter Kurse gibt es freilich nicht. „Solange entsprechende Vorgaben aus einer revidierten EU-Vermittlerrichtlinie noch nicht“ vorlägen und in deutsches Recht umgesetzt würden, gebe es „keinen einheitlichen rechtlichen Rahmen, um die Weiterbildungsanforderungen für Versicherungsvermittler durchzusetzen und ggf. die Nicht-Einhaltung zu sanktionieren“, gibt die Initiative zu bedenken.

Die Vermittlerverbände sind sich einig, dass die IMD-Neuauflage weitreichende Änderungen auf den Vertrieb von Versicherungen haben wird. Eine Änderung betreffe den Vertriebswegemix: Der Anteil abhängig beschäftigter und damit stärker steuerbarer Außendienstmitarbeiter werde sich in den kommenden zehn Jahren um die Hälfte steigern. Das war das Ergebnis einer Markteinschätzung des Beratungsunternehmens Steria Mummert Consulting im Juni dieses Jahres.

Hochwertige Beratung trotz geringer Vergütung?
"Diese Vorgaben werden nach unserer Einschätzung zu einer Zunahme der festangestellten Außendienstmitarbeiter führen", sagte Versicherungsexpertin Petra Weber von Steria Mummert Consulting. Bisher sei nur etwa ein Fünftel angestellt, der Rest seien vor allem gebundene Selbstständige. "Doch die Selbstständigen lassen sich schlechter steuern", so Weber. Sie könnten schwer zu Weiterbildungen verpflichtet werden, könnten hinsichtlich der vorgeschriebenen Dokumentation schwieriger überprüft werden und hätten größere Hemmungen, ihre Provisionen offenzulegen.

Maklersterben in anderen Ländern
Nach Ansicht der Unternehmensberatung gehen Experten in jedem Fall von einem Rückgang bei den Selbstständigen aus. 2012 gab es etwa eine Viertelmillion selbstständige Versicherungsvermittler in Deutschland, davon rund 170.000 an einen Versicherer gebundene Vermittler – mit abnehmender Tendenz. Dieser Trend werde sich fortsetzen, erst recht, wenn ein Provisionsverbot in der nationalen Gesetzgebung ab 2015 komme. In Skandinavien hätten ähnliche Regelungen zu einem Maklersterben geführt. Für selbstständige Vermittler sei es nämlich schwierig, hochwertige Beratung für eine geringe Bezahlung anzubieten.

Die Versicherungsunternehmen stünden nun vor einer Umstrukturierung ihrer Vertriebswege, bei der es viel zu beachten gebe. „Die Berater befinden sich künftig in einer Zwickmühle. Denn das Provisionssystem begünstigt die Fleißigen und sorgt damit für viele Abschlüsse. Doch zur Erfüllung der gesetzlichen Richtlinien bietet sich das System der Festanstellung besser an“, sagt Weber. Denn Festangestellte könnten freigestellt werden, um die erforderlichen Weiterbildungen zu absolvieren, die dann auch in den IT-Systemen der Versicherer dokumentiert und überprüft würden. Beratungsdokumentation und Provisionsoffenlegung ließen sich ebenfalls innerhalb des Unternehmens besser durch IT unterstützen.

Bild:© Gert Altmann / http://www.pixelio.de

Autor(en): Umar Choudhry

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