Ineas- und LadyCarOnline: Kunden brauchen dringend neuen Versicherungsschutz

Kraftfahrtversicherungsverträge mit dem niederländischen Internetversicherer "International Insurance Corporation" (IIC), der mit Ineas- und Lady-CarOnline-Kraftfahrtversicherungen auf dem Deutschen Markt präsent ist, laufen Ende August aus. Das hat kürzlich die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mitgeteilt. Die deutschen Versicherten dieser Unternehmen müssen sich somit schnellstmöglichst neuen Kraftfahrtversicherungsschutz besorgen.

Der niederländische Versicherer IIC steht seit Juni 2010 unter holländischer Notverwaltung. Laut Amsterdamer Landgericht erfüllt das Unternehmen nicht mehr die gesetzlichen Solvabilitätsanforderungen, die Liquidität der IIC wird als unzureichend eingestuft. In Deutschland konzentrierte sich IIC mit den Marken Ineas und Ladycar-Online ausschließlich auf das Online-Geschäft, eine Niederlassung in Deutschland hat das Unternehmen nicht. Die IIC wird somit nicht durch die deutsche Versicherungsaufsicht, die BaFin, beaufsichtigt.

VOH als Garantiefonds der deutschen Kraftfahrtversicherer schützt Geschädigte
Geschädigte, die durch einen Ineas- oder LadyCarOnline-Versicherten Kraftfahrer zu Schaden gekommen sind, werden entschädigt. Für sie leistet die Verkehrsopferhilfe als Garantiefonds Ersatz für Personen- und Sachschäden. Der Verein Verkehrsopferhilfe (VOH) ist eine Einrichtung der deutschen Kfz-Haftpflichtversicherer. Die VOH als Garantiefonds der deutschen Kraftfahrtversicherer schützt Geschädigte, die durch ein nicht ermittelbares oder nicht versichertes Kraftfahrzeug zu Schaden gekommen sind. Auch im Falle der Zahlungsunfähigkeit eines Kfz-Haftpflichtversicherers tritt die VOH ein. Die VOH leistet aber nicht für Kaskoschäden.

Die Verkehrsopferhilfe bekommt ihre Aufwendungen im Rahmen eines Ausgleichsabkommens vom niederländischen Garantiefonds zurückerstattet. Die deutschen Kraftfahrtversicherer tragen über die Verkehrsopferhilfe insofern nicht die Verpflichtungen des niederländischen Versicherers.

Kontaktmöglichkeiten für Geschädigte
Anspruchsteller sowie Ineas- oder LadyCarOnline-Kunden können sich zur Bearbeitung der Kraftfahrzeughaftpflichtschäden, für die "Ineas"/„LadyCarOnline" eintrittspflichtig wäre, unter dem Stichwort: "Ineas/VOH" an folgende Adresse wenden: ISB-DEKRA Claims Service, Boxgraben 38, 52064 Aachen, Fax: 0241-5157830, E-Mail: irmgard.jaeschke@birs-isb.com

Für konkrete Fragen zu Ineas/ LadyCarOnline können Versicherte auch die Hotline des Informationszentrums der deutschen Versicherer „Zukunft klipp + klar“ unter der gebührenfreien Rufnummer 0800/33 99 399 oder unter info@klipp-und-klar.de nutzen.

Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.



Autor(en): versicherungsmagazin.de

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