Insolvenzantragspflicht soll nochmals ausgesetzt werden

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Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) geht davon aus, dass das 400-Millionen-Paket von Bund und Ländern zur Soforthilfe in den Überschwemmungsregionen noch im Juli bei den Betroffenen ankommt. Die Länder sollten bei der Bewilligung weitgehend freie Hand haben.

Laut Altmaier liege es an den Ländern, wie hoch sie bei der Soforthilfe gingen. Es gehe dabei um einen mittleren vierstelligen Betrag, also etwa 5.000 Euro. Ihm sei wichtig, dass im Bundeskabinett explizit erörtert worden sei, die Soforthilfe auch zum Ausgleich von Umsatzausfällen zu nutzen. Er verwies beispielhaft auf Unternehmen, die Corona-bedingt monatelang keinen Umsatz hätten machen können und die jetzt weiter Umsatzausfälle verkraften müssten, bis irgendwann Geld von der Versicherung oder vom Staat fließe.

Entscheidung liegt am Ende beim Parlament

In der Bundesregierung sei geplant, für Unternehmen in den Überschwemmungsgebieten noch einmal die Insolvenzantragspflicht auszusetzen. Es sei wenig sinnvoll, dass ein Unternehmen, beispielsweise ein Restaurant, das vor der Krise kerngesund war und jetzt, wo die Saison beginnen sollte, wieder alles verloren habe, Insolvenz anmelden müsse. In diesem Punkt sei aber das Parlament gefragt. Der Bundestag komme Anfang September zusammen, um über den Haushalt zu beraten. Dann böte sich die Möglichkeit, darüber zu entscheiden.

Soll nicht an finanziellen Mitteln scheitern

Einigkeit besteht laut Altmaier in der Bundesregierung darüber, dass die Mittel für die Soforthilfen erst einmal ausreichend seien. Aber es werde darüber hinaus nicht an finanziellen Mitteln scheitern, wenn aus den betroffenen Ländern geltend gemacht werde, damit nicht auszukommen. Die Soforthilfe sei das eine, der Wiederaufbau das andere. Er gehe davon aus, dass es keine neuen Planstellungsverfahren geben müsse, wenn Infrastruktur wiederhergestellt werde.

Quelle: Deutscher Bundestag

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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