Investmentfonds: Kaum Beschwerden bei der Ombudsstelle

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Die Ombudsstelle für Investmentfonds musste im jüngsten Quartal nur wenigen Beschwerden nachgehen und und die Bafin will dafür sorgen, dass Privatanleger im Investmentbereich noch besser geschützt werden. Dies sind einige der aktuellen Entwicklungen, die die Ombudsstelle für Investmentfonds zu vermelden hat.

Die Ombudsstelle für Investmentfonds hat trotz eines volatilen Marktumfelds und eines starken Mitgliederzuwachses 2016 weniger Verbraucherbeschwerden gezählt als im Vorjahr. Nur 2013 haben sich noch weniger Fondsanleger beschwert.

Im Gesamtjahr 2016 verzeichnete die Ombudsstelle 80 Eingänge gegenüber 91 im Jahr 2015. Dies entspricht einem Rückgang um gut 12 Prozent.Die Eingänge im vierten Quartal 2016 sind dabei tendenziell leicht angestiegen. Sie beliefen sich auf 23. Im dritten Quartal waren es noch 18 und im vierten Vorjahresquartal 12.

Fondsbasierte Altersvorsorgeverträge im Fokus

Die Ombudsverfahren 2016 beschäftigen sich - wie im Vorjahr - zumeist mit fondsbasierten Altersvorsorgeverträgen. Häufig betrafen sie Fragen rund um die Verwaltung oder die Auszahl-/ Rentenphase der Verträge. Das klassische Fondsgeschäft war kaum Thema von Verbraucherbeschwerden.

Die Bundesanstalt für Finandienstleistungsaufsicht (Bafin) will Privatanleger besser schützen und plant, die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von so genannten Contracts for Difference (CFDs) zu beschränken. Hiernach dürften Privatanlegern Verträge mit einer Nachschusspflicht nicht mehr angeboten werden. Die Bafin konsultiert zunächst den Entwurf einer entsprechenden Allgemeinverfügung. CFDs sind hochspekulative Finanzinstrumente.

Mit Selbstverpflichtung reagiert
Das ursprünglich geplante Vertriebsverbot so genannter Bonitätsanleihen an Privatanleger scheint hingegen erst einmal vom Tisch. Die Bafin hat entsprechende Pläne zunächst einmal auf Eis gelegt. Der Grund: Die Deutsche Kreditwirtschaft und der Deutsche Derivate Verband hatten mit einer Selbstverpflichtung für die Emission und den Vertrieb von bonitätsabhängigen Schuldverschreibungen auf die Anlegerschutzbedenken der Finanzaufsicht reagiert.

Quelle: Die Ombudsstelle für Investmentfonds; Bild: ©istock / thinkstock

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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