Italienische Mafia im deutschen Finanzsektor - Regierung sieht keine Gefahr

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Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse über eine mögliche Einflussnahme der Organisierten Kriminalität (OK) im Finanzsektor. Das schreibt das Justizministerium in seiner Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke.

Die Abgeordneten der Linken wollten wissen, in welchem Ausmaß nach Auffassung der Bundesregierung ein Risiko in Deutschland besteht, dass inkriminierte Gelder der OK für Investitionen in Finanzinstitute genutzt werden. Darüber liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor, so jedenfalls ihre Antwort.

Fälle von Geldwäsche oder Steuerhinterziehung? Bundesregierung verneint
Weiter gibt die Bundesregierung einen Überblick über die seit 2008 vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (BGA) eingeleiteten Verfahren und Verurteilungen nach Paragraf 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen). Erkenntnisse darüber, ob sich diese Straftaten auf Geldwäsche oder Steuerhinterziehung bezogen oder ob Bezüge zur italienischen Mafia vorlagen, habe die Bundesregierung nicht.

Kontrollen im Zeitraum 2008 bis 2018 seitens der Bafin
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) führte in den Jahren 2008 bis 2017 sowie im ersten Halbjahr 2018 aufgrund des Erwerbs von Beteiligungen an Finanzinstituten in Deutschland die diverse Inhaberkontrollverfahren durch.

Die Bafin hat in diesem Zeitraum sowie im ersten Halbjahr 2018 bei durchgeführten Inhaberkontrollverfahren die nachfolgenden Maßnahmen ergriffen: Versagung des Erwerbs in den Jahren 2008, 2010, 2016; Bestellung von Sonderbeauftragten im Jahr 2010; Beauftragung eines Treuhänders mit der Veräußerung der Anteile im Jahr 2011; Untersagung der Ausübung der Stimmrechte und Anordnung, dass über die Anteile nur mit Zustimmung verfügt werden darf, im Jahr 2013 und im ersten Halbjahr 2018; Bestellung eines Stimmrechtstreuhänders in den Jahren 2010, 2013 und im ersten Halbjahr 2018.

Inhaberkontrollverfahren brachten keine Verflechtungen ans Tageslicht
Fazit dieser Untersuchungen: Bei den durchgeführten Inhaberkontrollverfahren konnte die Bafin keinen Zusammenhang der investierten Gelder mit der organisierten Kriminalität erkennen.

Der Informationsaustausch der Aufsicht mit Strafermittlungsbehörden erfolgt anlassbezogen und dass solche Fälle statistisch erfasst werden. Die Bafin erstattet Strafanzeige, wenn sie einen auf konkreten Tatsachen beruhenden Verdacht hat, dass Straftaten begangen worden sind. In diesem Fall übermittelt die Bundesanstalt der zuständigen Strafermittlungsbehörde Unterlagen, soweit die Verschwiegenheitsvorschriften dies erlauben. Gemäß § 9 Absatz 1 Satz 4 Nummer 1 Halbsatz 2 KWG dürfen Tatsachen weitergegeben werden, soweit die Stellen diese zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen.

Regelmäßiger Austausch findet statt
Bei laufenden Verfahren findet regelmäßig ein weiterer Austausch statt. In diesem Zusammenhang erhält die Bafin auch Hintergrundinformationen, die für aufsichtliche Zwecke wichtig sind.

Die Bafin tauscht sich mit diversen Ermittlungsbehörden, Finanzbehörden und Staatsanwaltschaften aus. Dabei werden auch entsprechende Hintergrundinformationen in Verbindung mit der bankaufsichtlichen beziehungsweise strafrechtlichen Bewertung von Sachverhalten ausgetauscht.

Quelle: Deutscher Bundestag

 

Autor(en): Versicherungsmagazin

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