Kein Honorarannahmeverbot für Versicherungsmakler

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Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat die von der Bundesregierung geplante Neuregelung des Versicherungsvertriebs in wichtigen Punkten geändert.

In der jüngsten Sitzung nahmen die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD an dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates über Versicherungsvertrieb und zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes  (Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) beschlossen. zahlreiche  Änderungen vor.

Provisions- als auch Honorarbasis möglich
Danach sollen Versicherungsmakler gegenüber Verbrauchern sowohl auf Provisions- als auch auf Honorarbasis tätig werden können. "Damit besteht kein Honorarannahmeverbot für den Versicherungsmakler", heißt es in dem Änderungsantrag. Ursprünglich sollten Versicherungsvermittler ausschließlich von dem Versicherungsunternehmen, mit dem sie direkt oder indirekt zusammenarbeiten, bezahlt werden dürfen. Honorare von Kunden anzunehmen sollte Versicherungsvermittlern verboten werden.

Der ursprüngliche Entwurf wollte durch das Honorarannahmeverbot "eine klare Trennung zwischen Versicherungsvermittlern und Versicherungsberatern", die in keiner Weise von einem Versicherungsunternehmen abhängig sind und allein auf Honorarbasis arbeiten, gewährleisten.

Scharfe Kritik seitens der Opposition
Der Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Die SPD-Fraktion erklärte, im Kern sei es darum gegangen, dass Versicherungsmakler sowohl auf Provisions- als auch auf Honorarbasis arbeiten könnten. Bei der Opposition stießen die Änderungen bei der Versicherungsvermittlung auf scharfe Kritik.

So erklärte Die Linke: "Wir haben keine Stärkung der Honorarberatung." Finanzieren über Provisionen schaffe immer einen Interessenskonflikt. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hielt das ursprüngliche Ziel des Gesetzes, die Stärkung der Honorarberatung, für "ad absurdum geführt. Wir haben Mischmodelle, die den Verbraucherschutz nicht stärken".

 

 

 

 

Ziel der CDU/CSU: Transparenz
 Als Positivum hob die CDU/CSU unter anderem die Verbesserung des Verbraucherschutzes bei Restschuldversicherungen hervor: "Uns ging es darum, Transparenz zu schaffen." Bei den Restschuldversicherungen wurden durch den Änderungsantrag zusätzliche Informationspflichten eingeführt: "Dem Verbraucher wird so Gelegenheit gegeben, nochmals zu überlegen, ob die angebotene Versicherung in Anspruch genommen werden soll", heißt es in dem Änderungsantrag.

Außerdem müssen die Kunden bei Versicherungen mit Überschussbeteiligung in Zukunft besser unterrichtet werden. Einmal im Jahr müssen die Unternehmen in Zukunft Auskunft über Überschussbeteiligungen erteilen. So muss die vereinbarte Leistung zuzüglich Überschussbeteiligung (zumeist die Todesfallleistung) mitgeteilt werden.

Garantierte Überschüsse sind anzugeben
Zudem ist der Betrag anzugeben, der bei Vertragsablauf und unveränderter Fortführung ausbezahlt wird. Angegeben werden müssen die garantierten Überschüsse. Die Aufstellung muss weiterhin die Summe enthalten, die bei Verzicht auf Zahlung weiterer Versicherungsbeiträge zur Auszahlung kommen würde. Zuletzt ist der Betrag anzugeben, der bei Kündigung des Vertrages ausgezahlt werden würde.

Quelle: Deutscher Bundestag

 

Autor(en): Versicherungsmagazin

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