Keine Angst vor Abofallen

Rund 5,4 Millionen Deutsche sind laut Institut für angewandte Sozialwissenschaft bereits einmal auf eine Abofalle im Internet reingefallen. Viele Betrüger gehen sehr geschickt vor und tarnen ihre kostenpflichtigen Dienstleistungen als vermeintlich kostenfreien Service.

Doch Verbraucher können aufatmen: Die so genannte Button-Lösung – eine Präventionsmaßnahme der Bundesregierung – schützt vor unbeabsichtigtem Vertragsabschluss und erschwert kriminellen Seitenbetreibern das Handwerk.

Abofallen geschickt umgehen
Verbraucher sollten stutzig werden, wenn für die kostenfreie Nutzung einer Website direkt zu Beginn eine Registrierung notwendig ist. Viele Betrüger fordern in den meisten Fällen nicht nur den vollen Namen und eine E-Mail-Adresse, sondern auch eine persönliche Anschrift. Oftmals sammeln sie diese unter einem Vorwand wie etwa für die Zusendung umfassender Produktinformationen, damit Internetnutzer im Vorfeld keinen Verdacht schöpfen.

„Auch wenn oft lästig, sollte das ungeliebte Kleingedruckte beim Besuch einer entsprechenden Internetsite direkt als Erstes geprüft werden, um Missverständnisse zu vermeiden“, so Anja-Mareen Decker, Leiterin der Advocard Rechtsabteilung. Hier sei Sorgfalt geboten, da viele Betrüger in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ihre Kostenforderungen geschickt verstecken würden. Indem sie beispielsweise Worte statt Ziffern verwendeten, übersähen Laien in vielen Fällen die Preisangaben.

Wann die Alarmglocken schrillen sollten
Aber es gibt noch zahlreiche weitere Merkmale, die auf betrügerische Websites schließen lassen: Ist lediglich die Angabe eines Postfachs oder einer Auslandsadresse zu finden, sollten Verbraucher die Seriosität anzweifeln. Denn in Deutschland sind auf jeder Website zwingend Angaben zum Betreiber der Website (Geschäftsführung, Name, Rechtsform) sowie eine gültige Postanschrift zu nennen.

Keine Panik, wenn die Kostenfalle zuschnappt Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Button-Lösung am 1. August 2012 sind Internetnutzer rechtlich gesehen auf der sicheren Seite. Demnach muss ein deutlich sichtbarer Button mit einer Aussage wie etwa „zahlungspflichtige Bestellung“ den Verbraucher auf einen Kaufabschluss aufmerksam machen. Wer bereits vor dem 1. August 2012 in eine Abofalle getappt ist, muss aber nicht in Panik verfallen. In diesem Fall ist der Betreiber in der Nachweispflicht, dass einer Zahlung für seinen Dienst zugestimmt wurde.

Wichtige Tipp: Generell gilt bei allen Internetverträgen eine Widerrufsfrist von mindestens 14 Tagen. Sind unberechtigte Zahlungsaufforderungen im Briefkasten gelandet, sollte man sich nicht verunsichern lassen und nicht zahlen, wenn wissentlich kein Vertrag eingegangen wurde. Man kann dem Schriftverkehr gelassen entgegensehen und braucht nicht zu reagieren. Erst beim Erhalt eines gerichtlichen Mahnbescheides muss diesem unverzüglich gegenüber dem Gericht widersprochen werden.

Quelle: Advocard Rechtsschutzversicherung AG;© Rainer Sturm /

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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