Keine Sozialabgaben auf die Betriebsrente

Seit sechs Jahren haben Arbeitnehmer bereits das Recht, Beiträge aus Löhnen und Gehältern in Höhe von bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze zum Aufbau einer Betriebsrente einzusetzen. Und dies ohne dafür Steuern und Sozialabgaben zahlen zu müssen. Die staatliche Förderung der Sozialabgabenbefreiung sollte jedoch Ende 2008
auslaufen, da den Sozialkassen jedes Jahr dadurch beträchtliche Beitragsausfälle entstehen. Mit dem nun beschlossenen Gesetz zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung besteht die Sozialabgabenfreiheit bei der Entgeltumwandlung auch über das Jahr 2008 hinaus.


"Damit bleibt die Betriebsrente weiterhin ein entscheidender Baustein in der Altersvorsorge. Ohne die Gesetzesänderung wäre es zu einem deutlichen Einbruch bei dieser Form der Zusatzversorgung gekommen", schätzt Cord Brockmann, geschäftsführender Gesellschafter des Vorsorgedienstleisters TPC-Group, die Entwicklung ein. Wie das Unternehmen berichtet, verfügten heute bereits über 65 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten über eine Betriebsrentenanwartschaft. Diese Zahl dürfte nun weiter steigen, schätz das Hamburger Unternehmen.

Unverfallbarkeit zugunsten Jüngerer verschoben
Das Gesetz berücksichtige erstmals verstärkt auch die Interessen der Jüngeren: Arbeitnehmer unter 30 Jahren mit einer arbeitgeberfinanzierten Altersversorgung liefen bislang Gefahr, ihre Anwartschaften bei Jobwechseln oder beim Ausscheiden aus ihrem Betrieb einzubüßen. Aktuell hat der Gesetzgeber das Lebensalter für die Unverfallbarkeit von arbeitgeberfinanzierten Betriebsrentenanwartschaften vom 30. auf das vollendete 25. Lebensjahr abgesenkt.

Das sei vor allem für junge Frauen vorteilhaft, die künftig bei der Jobpause oder -aufgabe wegen Geburt und Kindererziehung ihre bereits aufgebauten Anwartschaften behalten. "Die Betriebsrente ermöglicht dem Mitarbeiter die Chance langfristig einen renditeträchtigen Vorsorgestock aufzubauen und dem eigenen Ruhestand sorgenfrei entgegen zu blicken", erklärt Brockmann.

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Autor(en): Angelika Breinich-Schilly

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