Kfz-Steuer ändert sich ab 2021

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Ab 1. Januar 2021 wird sich die Besteuerung erstmals neu zugelassener Fahrzeuge ändern: Sie richtet sich ab Beginn kommenden Jahres stärker nach dem CO2-Ausstoß. Weiterhin ein Kriterium der Besteuerung bleiben Hubraum sowie die Unterscheidung zwischen Diesel und Benzinern.

Mit der Neuerung sollen Halter von Fahrzeugen mit hohem Verbrauch und dementsprechend hohem CO2-Ausstoß stärker als bisher zur Kasse gebeten werden. Was bleibt, ist der Sockelbetrag von 2 Euro pro 100 cm³ Hubraum (Benziner) oder 9,50 Euro pro 100 cm³ Hubraum (Diesel) sowie die Steuerfreiheit bis 95 Gramm CO2-Ausstoß.

Ab 95 Gramm CO2-Ausstoß staffelt sich der Steueranteil dann in sechs Stufen: Für Emissionen zwischen 95 und 115 g/km sollen 2 Euro berechnet werden, für 115 bis 135 g/km sind es 2,20 Euro, für 135 bis 155 g/km sind es 2,50 Euro und für über 195 g/km 4 Euro pro Gramm. Die Steuerbeträge der einzelnen Stufen werden addiert.

Für besonders emissionsarme Autos, die unterhalb der 95-Gramm-Grenze bleiben, sieht das Regelwerk eine Vergünstigung vor: Fahrzeuge, die zwischen 12. Juni 2020 und 31. Dezember 2024 erstzugelassen wurden, sollen die Kfz-Steuer um 30 Euro gesenkt bekommen. Diese Steuerermäßigung gilt allerdings nur bis 31. Dezember 2025. In die Verlängerung geht die schon greifende Steuerbefreiung für neu zugelassene reine Elektrofahrzeuge, die Ende 2020 ausgelaufen wäre, nun bis Ende 2025 ebenso wie für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor, die bis zu diesem Zeitpunkt auf reinen Elektroantrieb umgerüstet sind. Ende dieser Steuerbefreiung wird in jedem Fall am 31. Dezember 2030 sein.

Quelle: Ergo

Autor(en): Versicherungsmagazin

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