KKH: Beitragssatz von 15,5 Prozent nicht bedarfsgerecht und gesetzeskonform

Obwohl sich der Schätzerkreis für den Gesundheitsfonds am vergangenen Donnerstag nicht hatte auf einen Beitrag einigen können, will das Bundesgesundheitsministerium einen einheitlichen Beitragssatz von 15,5 Prozent durchsetzen. Diese liegt nach Auffassung der Käufmännischen Krankenkasse () "deutlich unter dem Bedarf".

"Der Einheitsbeitrag wäre mit neuen Finanzlasten für die Versicherten verbunden", bewertet KKH-Vorstandsvorsitzender Ingo Kailuweit den geplanten Vorschlag des Ministeriums. Er unterstellt Bundesumweltministerin Ulla Schmidt, den Beitragssatz "aus wahltaktischen Gründen" bewusst niedrig zu halten. Per Gesetz müsse dieser jedoch 100 Prozent der Kosten abdecken.

Betroffene könnten möglicherweise klagen
Sollte diese Gesetzesvorgabe nicht erfüllt werden, hätten die betroffenen Versicherten nach Meinung Kailuweits ein Klagerecht. "Die Regierung sollte sich nicht erst durch die Gerichte zu zusätzlichen Milliardenzahlungen in den Gesundheitsfonds zwingen lassen", warnt der KKH-Chef.

Autor(en): Versicherungsmagazin

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