Kommt das Schmerzensgeld für Hinterbliebene doch nicht?

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Wer einen nahen Verwandten durch einen schweren Unfall verliert, soll künftig für diesen Verlust mit Schmerzensgeld entschädigt werden. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wird derzeit im Bundesjustizministerium (BMJ) erarbeitet. Vor allem nach dem schrecklichen, vorsätzlich vom Copiloten herbeigeführten, Absturz einer Germanwings-Maschine wurden wieder Forderungen nach einer Neuregelung laut. Zudem wurde das Reformversprechen im Koalitionsvertrag verankert. Das Vorhaben steht nach Einschätzung von Professor Christian Huber derzeit aber auf der Kippe.

Huber ist Experte für Privatrecht an der Technischen Hochschule Aachen. "Es gibt bei den Zuständigen im Ministerium viel Skepsis für eine Neuregelung", sagte Huber auf einer Veranstaltung der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein (DAV) in Essen. Zudem versuchten die Großkanzleien Dr. Eick & Partner sowie Bach, Langheid & Dallmayr durch geschickte Lobbyarbeit Richter und Ministerien zu beeinflussen. "Ich befürchte, dass das Gesetzesvorhaben wieder in einer Schublade verschwindet", so Huber. Auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat sich gegen ein Hinterbliebenenschmerzensgeld ausgesprochen. Laut GDV stößt bei der finanziellen Bewertung von Trauer das Recht an seine Grenzen.

Deutschland auf weiter Flur allein
"In der Schweiz und in Österreich funktioniert diese Leistung aber unproblematisch", erläuterte Huber. Zudem gebe es in ganz Europa ein solches Schmerzensgeld, nur nicht in Deutschland. Als Richtwert nannte der Jurist eine Zahlung von 15.000 Euro je Angehörigen. Zudem plädiert der Experte nicht nur für eine Leistung, wenn es um eine Tötung geht, sondern auch dann, wenn das Opfer lediglich schwer verletzt wird. "Ich plädiere für ein Angehörigenschmerzensgeld", so der Jurist. Die DAV-Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht unterstützt diese Forderung.

Nach einer Hochrechnung von Huber würden die Unternehmen in Deutschland, betroffen sind vor allem die Kfz-Versicherungen, mit jährlichen Mehraufwendungen von 240 Millionen Euro belastet. Der Rechtsexperte: "Das ist aber sehr hoch geschätzt." Für alle Kfz-Schäden zahlte die Branche im vorigen Jahr rund 22 Milliarden Euro. Das neue Angehörigenschmerzensgeld würde insgesamt somit wenig ins Gewicht fallen. "Mit intelligenter Schadensteuerung haben die Kfz-Versicherer in den letzten Jahren im Sachschadenbereich viel Geld eingespart", betonte Huber. Bisher erhalten Hinterbliebene beim Unfalltod eines nahen Verwandten nur dann Schmerzensgeld, wenn er vor dem Tod noch gelitten hat. Außerdem gibt es eine Leistung, wenn die Hinterbliebenen aufgrund der Todesnachricht nachweislich schwer erkranken. Hier kommt es laut Huber immer wieder zum Streit um das medizinische Gutachten.

Hohes Hinterbliebenenschmerzensgeld für Germanwings-Betroffene?

Im Fall des vorsätzlich durch den Piloten herbeigeführten Absturzes des Germanwings-Flugzeuges am 24. März 2015 hatte die Konzernmutter Lufthansa öffentlich ein Hinterbliebenenschmerzensgeld von 10.000 Euro angekündigt. Nach Informationen aus Verhandlungskreisen - Versicherer ist die Allianz Global Corporate & Specialty - soll die nun angebotene Summe, bei Akzeptanz eines vollen Anspruchsverzichts, deutlich erhöht worden sein. Eine Bestätigung dieser Information konnte Versicherungsmagazin von der Lufthansa Group bisher nicht erhalten.

Nachtrag vom 27. Juni 2016
Im Nachgang zum Beitrag hat die Lufthansa Tochter Eurowings zum Angehörigenschmerzensgeld Stellung bezogen. Danach wurde für die nächsten Angehörigen ein Schmerzengsgeld von 10.000 Euro gezahlt. Hier das vollständige Statement: "Das von Ihnen angeführte vermeintliche Angebot einer Schmerzensgeldzahlung von 100.000 Euro bei vollständigem Anspruchsverzicht hat es nicht gegeben. Germanwings wird ihren Schadensersatzverpflichtungen vollumfänglich nachkommen. Die Ansprüche der Hinterbliebenen richten sich nach unterschiedlichen Rechtsordnungen, je nach Herkunft bzw. Wohnsitz der Opfer und Hinterbliebenen. In jedem Einzelfall wird Germanwings angemessen und fair entschädigen. In Deutschland hat Germanwings 25.000 Euro ererbtes Schmerzensgeld je Passagier an den oder die Erben gezahlt sowie an bestimmte nächste Angehörige ein eigenes Schmerzensgeld von 10.000 Euro ohne Nachweis eines Gesundheitsschadens. Selbstverständlich erfolgt auch ein Ausgleich aller berechtigten materiellen Ansprüche", Heinz Joachim Schöttes Eurowings Aviation GmbH.

Bild: © Maria. P. / Fotolia.com

Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek

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