Kostenschub für Rechtsschutz beschlossen

In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause hat der Bundesrat unter anderem das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz durchgewinkt. Damit sind künftig kräftige Beitragsanpassungen für die Rechtsschutzversicherten zu erwarten.

Das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz ist bereits das zweite seiner Art nach 2004. Das Bundesjustizministerium begründet es mit „einer grundlegenden Neugestaltung, um den Anforderungen der heutigen Zeit noch zu genügen“. In der ersten Reform waren vor allem das Gerichtskostengesetz, des Rechtsanwaltsvergütungs-Recht und das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz neu gestaltet worden. Durch die aktuelle Reform werden die Kostenordnung durch ein neues Gerichts- und Notarkostengesetz und die Justizverwaltungskostenordnung durch ein Justizverwaltungskostengesetz abgelöst.

Das Gesetzesvorhaben musste durch den Vermittlungsausschuss. Dort sind nach Mitteilung des Justizministeriums einige Festgebühren der freiwilligen Gerichtsbarkeit und die Gerichtsgebühren stärker angehoben worden als vom Bundestag beschlossen, offenbar um den Ländern als Nutznießer entgegenzukommen. Voraussichtlich tritt das Gesetz am 1. August in Kraft. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger lobt den Kompromiss als Anhebungen „mit Augenmaß“. Weiter heißt es, „auch in Zukunft bleibt der hohe Standard der Rechtsprechung in Deutschland gewahrt. Allen Bürgerinnen und Bürger steht auch weiterhin der Zugang zum Recht offen.“

Deutliche Anhebung zahlreicher Gebühren
Das allerdings sehen die Rechtsschutzversicherer anders. Gerd Horrion, Vorstandsvorsitzender von Roland Rechtsschutz und Vorsitzender der Kommission Rechtschutzversicherung im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), schätzt die zusätzliche Kostenbelastung für die Unternehmen auf durchschnittlich 16 Prozent oder 375 Millionen Euro jährlich. Diese Schätzung hatte der GDV allerdings bereits vor dem endgültigen Kompromiss im Vermittlungsausschuss erarbeitet.

Die Anwalts- und Gerichtsgebühren werden teilweise drastisch steigen, in manchen Bereichen bis zu 80 Prozent. Gerichtskosten werden wohl um mehr als 20 Prozent steigen, Sachverständigengutachten würden teilweise um weit mehr als die Hälfte teurer. Die Warnungen der Rechtsschutzversicherer, dass damit das Recht noch schwerer finanzierbar wird, wurden aus Sicht der Unternehmen von der Politik ignoriert.

Damit ist die aktuell auskömmliche Schaden-/Kostenquote in der Rechtsschutzversicherung nicht zu halten und dürfte die 100 Prozent-Marke bald überschreiten, zumal Beitragsanpassungen erst mit deutlicher Verzögerung nach Feststellung durch den Treuhänder durchsetzbar sind.

Sieben von zehn Bürgern haben Angst vor Rechtskosten
Die Kostensteigerungen treffen die Bürger in der Breite. Laut einer von den Versicherern in Auftrag gegebenen Forsa-Studie hatten 59 Prozent der Deutschen schon einmal eine rechtliche Auseinandersetzung. 71 Prozent haben Angst vor den Kosten eines Rechtsstreits und dürften potenziell auf die Durchsetzung ihrer Ansprüche verzichten, sofern keine Rechtsschutzversicherung besteht. Derzeit verfügt nur rund ein Viertel der Haushalte über eine Familien-Rechtsschutzversicherung, etwas mehr zumindest über einen Verkehrsrechtsschutz.

Im Rechtsfall wird in 57 Prozent der Fälle Rat beim Anwalt gesucht, allerdings auch von 49 Prozent bei Verwandten und Bekannten. Der Rechtsschutzversicherer folgt mit 35 Prozent noch vor der Suche im Internet. Streitschlichter oder Mediatoren werden von kaum mehr als jedem Zehnten aufgesucht.

Versicherer sollen im Streitfall Lotse sein
Vier von fünf betroffenen Verbrauchern sind allgemein mit den Rechtsanwälten zufrieden. Vom Rechtsschutzversicherer erwarten neun von zehn Befragten, ihnen einen kompetenten Anwalt in der Nähe zu empfehlen. Auch die telefonische Erstberatung durch einen Anwalt stößt bei deutlich mehr als der Hälfte der Befragten auf Interesse. Von den Versicherern wird erwartet, dass sie eine Kostenkontrolle durchführen (86 Prozent Zustimmung) und ein besonderes Wissen über die Qualität der Anwälte aufbauen und vorhalten. Im Streitfall sollen sie Lotse im Verfahren sein und dem Rechtssuchenden Hinweise zum weiteren Vorgehen und eine erste Einschätzung zum Streitfall abgeben.

Bild:© Gerd Altmann /

Autor(en): Matthias Beenken

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