Krankentagegeld: Prämien werden steigen

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Die Beiträge für die Krankentagegeldversicherung werden steigen. Das prognostiziert die Ratingagentur Assekurata. Grund ist die Corona-Krise. Vermittler sollten die Bewertung von privaten Krankenversicherern noch stärker in die Waagschale werfen.

Je solider der Krankenversicherer in der Kalkulation, desto geringer dürften die Prämiensteigerungen bei diesem Unternehmen ausfallen. Praktiker stellen aber schon heute fest, dass die Risikoprüfung für die Krankentagegeldversicherung besonders streng ist.

Schadenquoten steigen

Laut Assekurata machen die meisten privaten Versicherer mit der Absicherung von Krankentagegeld (KTG) derzeit ein Minusgeschäft. "2020 legte die Schadenquote, also der Anteil der gezahlten Leistungen an den Bruttobeiträgen, im Segment der Krankentagegeldversicherungen bei nahezu allen privaten Krankenversicherern merklich zu und lag Mitte des Jahres teilweise über 100 Prozent", stellt Abdulkadir Cebi, Bereichsleiter Analyse und Bewertung bei der Assekurata Assekuranz Rating-Agentur fest. Ursache sei die Corona-Krise.

Da sie nicht nur zu wirtschaftlichen Verwerfungen führe, sondern die Pandemie die Gesundheit der Menschen auch direkt betreffe, rechnet der Analyst mit deutlich stärkeren Effekten als bei der Subprime-Krise. Auch damals wären die Schadenquoten stark gestiegen.

Für viele notwendiger Schutz

Knapp kalkulierte Tarife dürften besonders teuer werden. Da Vermittler und Kunden aber nicht erkennen könnten, welche Angebote das sind, dürfte nur eine Gesamtschau auf den privaten Krankenversicherer helfen. Assekurata betont aber, dass trotz höherer Prämien, privates KTG für viele notwendig und für privat versicherte Arbeitnehmer, Selbständige und Freiberufler existenziell sei. Vermittler sollten daher vor allem dieser Gruppe die große Wichtigkeit des KTG in der Beratung nahebringen. Privat versicherte Arbeitnehmer erhalten nach der sechswöchigen Lohnfortzahlung kein Geld mehr. Cebi: "Für sie ist der Abschluss einer Krankentagegeldversicherung ab der sechswöchigen Karenzzeit somit quasi eine Pflichtübung."

Für Selbständige und Freiberufler trete der Bedarf sogar in der Regel deutlich früher ein, in vielen Fällen unmittelbar nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Demgegenüber gilt für gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer eine bessere Situation. Bei ihnen greift anfangs noch die Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber, welche allerdings in der Regel nach sechs Wochen endet. Erst danach muss die Lücke, die die Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung hinterlässt - gezahlt wird nur 70 Prozent des Bruttoeinkommens - durch eine KTG-Versicherung geschlossen werden. Assekurata rät zudem, bestimmte Kernleistungen unbedingt zu beachten (siehe unten).

Harte Risikoprüfung

Doch die derzeitige Praxis der Risikoprüfung scheint die Rating-Agentur nicht wahrzunehmen oder zu kennen. So behauptet der Versicherungsmakler Matthias Helberg, dass die Risikoprüfung für KTG im Vergleich deutlich strenger wäre als beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Dabei hagelt es schon bei der BU bei kleinen Vorerkrankungen Ausschlüsse, Zuschläge oder im Einzelfall sogar Ablehnungen.

Helberg: "Daher haben viele unsere Kundinnen und Kunden, die wir mit vollem Versicherungsschutz in der BU versichern können, keine Chance auf eine Krankentagegeldversicherung." Deshalb sei es gerade für diese Gruppe wichtig, eine BU-Police mit Leistung auch bei langer Arbeitsunfähigkeit zu wählen (BU-Schutz mit AU-Baustein).

Diese Kernleistungen müssen laut Assekurata bei der Beratung zur KTG-Versicherung beachtet werden:

  1. Transparente Definition des Versicherungsfalls
  2. Ausreichende Absicherung
  3. Einschluss der Schwangerschaft, eines Schwangerschaftsabbruchs oder einer Fehlgeburt
  4. Anzeige der Arbeitsunfähigkeit für die Karenzzeiten erst nach Ablauf der Karenzzeiten
  5. Laufzeit bis zum 67. Lebensjahr
  6. Automatische Anpassung des Tarifs, falls der Gesetzgeber das maximale Renteneintrittsalter erhöht
  7. Weiterleistung, wenn der Versicherte eine private Rente vor dem Eintritt des gesetzlichen Rentenalters bezieht
  8. Weiterleistung für die Zeit einer rückwirkend zahlenden Berufsunfähigkeitsversicherung

Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek

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