Kurzarbeitergeld unrechtmäßig beantragt, kann dem Firmenruf schaden

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Während der Corona-Pandemie können Unternehmen recht unkompliziert Kurzarbeitergeld für ihre Mitarbeiter beantragen. Für mehr als zehn Millionen Menschen wurde Kurzarbeit beantragt. So ein Angebot verleitet aber auch zum Betrug: Mitarbeiter werden offiziell in Kurzarbeit geschickt, um die staatliche Unterstützung zu erhalten. Die Angestellten sind tatsächlich kaum oder gar nicht weniger beschäftigt als zuvor. Doch Achtung: Am Ende steht der Ruf der Firma auf dem Spiel.  

Durch den Lockdown in den Anfängen der Pandemie gab es in vielen Betrieben Auftragseinbrüche, oder Kunden blieben weg. Wenn Unternehmen nicht die volle Arbeitskraft der Belegschaft benötigen, können sie bei der Bundesagentur für Arbeit (BfA) Kurzarbeit für ihre Mitarbeiter beantragen; dies spart Lohnkosten und Menschen müssen nicht entlassen werden.

Zu einer der Auflagen gehört beispielsweise, dass ein bestimmter Prozentsatz der Arbeit weggebrochen ist. Und hier liegt der Ansatzpunkt für Betrügereien mit dem Kurzarbeitergeld:

  1. Unternehmen, die eine Arbeitsausfallquote von 50 Prozent melden, die Mitarbeiter aber tatsächlich mehr als die Hälfte des gemeldeten Arbeitszeitausfalles leisten.
  2. Der Arbeitgeber täuscht den Wegfall von Aufträgen nur vor und erfasst dafür nur einen Teil ihrer Arbeitszeit. Die Menschen arbeiten aber genauso so viel wie zuvor.
  3. Aufträge, die schon vor Beginn der Corona-Krise weggebrochen sind oder die Krise hierbei nicht die Ursache war.
  4. Kurzarbeit für Mitarbeiter beantragt wird, die aber keinen Anspruch auf die Leistung haben.
  5. Bereits erkennbar ist, dass die Firma auch ohne die Corona-Krise in Konkurs gehen muss.

 

Wann die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren einleitet

Besteht ein Betrugsverdacht, leitet die Bundesagentur für Arbeit ihre Ergebnisse an die Polizei oder Staatsanwaltschaft weiter. Wenn die Staatsanwaltschaft vermutet, dass Kurzarbeitergeld zu Unrecht eingefordert wurde, leitet sie ein Ermittlungsverfahren ein.  

In diesem Kontext werden Beschuldigte sowie Zeugen vernommen und im Unternehmen oder bei den betroffenen Mitarbeitern kann es zu Durchsuchungen kommen. Auch Untersuchungshaft kann angeordnet werden. Die unschöne Folge: Der Reputationsverlust für das Unternehmen ist enorm.  

Tipp: Antrag für Kurzarbeitergeld über Steuerberater stellen

Der Subventionsbetrug kann aber auch unbeabsichtigt erfolgen, zum Beispiel, wenn bei der Antragstellung Fehler gemacht wurden oder auch wenn Unternehmen vergessen, die Kurzarbeitsquote bei Änderungen anzupassen. Daher der Tipp: Unternehmen sollten einen Antrag für Kurzarbeitergeld über ihren Steuerberater stellen.

Quelle: FRTG Group

Autor(en): Versicherungsmagazin

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