Lauterbach macht sich für ePA stark

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Über die elektronische Patientenakte und das Spannungsfeld von erfahrbarem Nutzen, einfacher Handhabung und dem Schutz sensibler Daten hat der Digitalausschuss des Bundestages am kürzlich mit Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) debattiert.

Vor wenigen Tagen hatte das Bundesgesundheitsministerium mit seiner Digitalstrategie das Ziel ausgegeben, dass bis zum Jahr 2025 80 Prozent der gesetzlich Versicherten über eine elektronische Patientenakte (ePA) und damit eine digitale Medikationsübersicht verfügen sollen. Auch sollen bis Ende 2026 mindestens 300 Forschungsvorhaben mit Gesundheitsdaten durch das Forschungsdatenzentrum Gesundheit realisiert werden, hatte Lauterbach angekündigt. Man sei „relativ weit in der Vorbereitung“ und hoffe, die Vorlagen dazu bald in die Ressortabstimmung bringen zu können, sagte er dem Ausschuss.

Zwei Gesetzesinitiativen als Teil einer Digitalisierungsstrategie

Zwei Gesetzesinitiativen seien Teil seiner Digitalisierungsstrategie und große Schritte: Das eine sei das Gesundheitsdatennutzungsgesetz mit dem Daten für die Forschung erschlossen werden sollen. Dies betreffe etwa Abrechnungs- und Registerdaten, perspektivisch aber auch beispielsweise Genom-Daten, die aus großen Studien gewonnen würden, berichtete Lauterbach. Die Verknüpfung unterschiedlicher Datenquellen werde über Forschungspseudonyme ermöglicht; die Daten blieben dabei dezentral gespeichert.

Die zweite Initiative stelle das Digitalgesetz dar, mit dem die Versorgung verbessert werden soll. Dafür soll bis Ende 2024 die ePA für alle gesetzlich Versicherten eingerichtet werden und über eine Opt-Out-Lösung verfügen. Zum 1. Januar 2024 solle zudem das E-Rezept verbindlicher Standard in der Arzneimittelversorgung werden. Man wolle die Vorzüge dessen so vielen Menschen wie möglich zugänglich machen, eine Zwangslösung sei jedoch ausgeschlossen, betonte Lauterbach auf Nachfrage. Vielmehr gehe es darum, Herr der eigenen Daten zu werden und Vorgänge wie Doppeluntersuchungen und -befunde zu vermeiden, sagte der Minister über die konkreten Vorteile für Patienten.

Procedere soll bequem für die Patienten sein und einen sicheren Prozess schaffen

Ziel sei es, den Nutzerkreis bei der ePA wesentlich zu verbreitern, indem man es sowohl bequem für die Patienten gestalte als auch einen sicheren Prozess schaffe. So dürfe der Arzt die ePA nur einsehen, wenn der Patient es ihm über seine Versichertenkarte erlaube, erläuterte Lauterbach. Bei sensiblen Diagnosen wie etwa HIV solle zudem vorgegeben werden, dass der Arzt fragen müsse, ob diese in die ePA aufgenommen werden soll. Zudem werde jeder Zugriff auf die ePA protokolliert.

Wo immer möglich sollten die Daten strukturiert sein, am Anfang würden - gerade bei älteren Befunden - aber auch PDF-Lösungen zugelassen, kündigte Lauterbach an. Mit Blick auf den Datenschutz sagte er, berechtigte Datenschutz-Bedenken seien wie Gold, um Fehler zu vermeiden. Trotzdem müssten Prioritäten gesetzt werden. Die Lösung, die man derzeit noch verhandle, werde alle nötigen Sicherheitsvorkehrungen enthalten und die Datenschützer überzeugen, zeigte sich der Minister überzeugt.

Der öffentliche Teil der Sitzung ist hier zu sehen

Quelle: Deutscher Bundestag

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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