Lebensversicherer: Keine Panik und keine Entwarnung

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Die Widerstandskraft sowie die Fähigkeit zum Wandel der deutschen Lebensversicherer sollten nicht unterschätzt werden, lobte Felix Hufeld (im Bild), Exekutivdirektor Versicherungsaufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin), die Branche auf einer IfVW-Veranstaltung in Köln.

Auf der Konferenz "Aktuelle Entwicklungen in der Lebensversicherung", die das Institut für Versicherungswissenschaften e.V. (IfVW) veranstaltete, stellte der Aufsichtsvertreter den Standpunkt der Bafin zu den derzeitigen Problemen der Lebensversicherung dar. Stichwort Niedrigzinsphase: Kaum ein anderes Szenario beschäftige sowohl Aufsicht als auch Branche zur Zeit mehr. Hufeld konstatierte, dass die Bafin in dieser Lage nicht hilflos sei, sondern vielmehr ein breites Instrumentarium an anayltischen Instrumenten im Köcher habe, unter anderem Prognoserechnungen, Streßtest oder die Vollerhebung Leben. Kurz- und mittelfristig könnten die Lebensversicherer ihre Leistungsversprechen halten, sagte er.

Irgendwann kommt Solvency III
Auch die Solvency II-Anforderungen können die meisten Versicherern stemmen, so Hufelds Überzeugung. Die Vollerhebung Leben habe den Unternehmen die Gelegenheit gegeben, sich mit der neuen Berechnungsmethodik zu beschäftigen. Dies habe im Großen und Ganzen funktioniert. Lediglich eine einstellige Anzahl von Lebensversicherern könne nicht bestehen. Mit diesen sei man im Gespräch und bespreche mögliche Gegenmaßnahmen. "Es gibt nicht den geringsten Grund eine Entwarnung auszusprechen, aber auch keinen Grund zur Panik", so sein Fazit. Solvency II sei Teil eines unumkehrbaren Prozesses, der irgendwann zu Solvency III führen werde.

Hufeld mahnte, dass seine Behörde die Daten aus der Vollerhebung genau im Auge behalten werde. Besonderes Augenmerk werde man darauf richten, ob bei dem neuen Modell die Input-Parameter "agressiv" oder eher "konservativ" anwendet würden. Dies gehöre zum "normalen Reifungsprozess", wenn man mit solchen Modellen umgehe.

Heiliger Gral der LV
Er verteidigte die Einführung der Zinszusatzreserve als richtig. "Der heilige Gral der Lebensversicherung muss es sein, unter allen Umständen die gegebenen Garantien einzuhalten", so sein Argument. Die Zinszusatzreserve kaufe Stabilität ein und helfe den Unternehmen, die Garantieverpflichtungen zu erfüllen.

Bild: © Alexa Michopoulos

Autor(en): Alexa Michopoulos

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