Lebensversicherung: Branche will Stornohaftung für Honorar-Vergütung

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Durch eine so genannte Marktwächterwarnung vor "unangemessenen" Honoraren bei der Vermittlung von Altersvorsorgeprodukten, ist ein grundlegender Streit über die Vergütung ausgebrochen. Künftig sollen Honorare zurückgezahlt werden, wenn der Kunde einen Versicherungsvertrag nach kurzer Zeit kündigt. Das fordert der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Anlass für den Streit um die Honorarvergütung ist eine öffentliche Warnung des Marktwächter Finanzen um die Vermittlung von Verträgen der Prisma Life aus Lichtenstein. Nach Erkenntnissen des Marktwächters verlangt das als Mehrfachagent tätige Unternehmen Afa AG aus Cottbus, bei der Vermittlung von Verträgen der Prisma Life Versicherung "unangemessen hohe Abschlusshonorare".

Stornohaftung über fünf Jahre
Die den Verbraucherzentralen bundesweis vorliegenden Verträge der Afa wiesen Honorare aus, die weit über den gängigen Provisionen und Honoraren im Markt liegen. Üblich seien in der Lebensversicherung Abschlusskosten zwischen 2,5 und vier Prozent des Beitragsvolumens, die mit den Beiträgen in den ersten fünf Jahren gezahlt werden. Das bestätigt eine Studie des Beratungsunternehmen Willis Towers Watson und der Fachhochschule Dortmund. Danach erhielten Versicherungsmakler 2017 im Schnitt 3,32 Prozent und Mehrfachagenten 3,07 Prozent Provision.

Diese in den Beitrag eingerechnete Vergütung unterliegt aber einer so genannten Stornohaftung. Wird der Vertrag frühzeitig wieder gekündigt, muss der Vermittler die Provision ganz oder teilweise zurückzahlen. Laut der Studie lag diese Stornohaftung 2017 für Versicherungsmakler bei 5,8 und für Mehrfachagenten bei 5,9 Jahren - und damit sogar über der gesetzlich vorgeschriebenen Fünf-Jahres-Frist. Die Stornohaftung soll dafür sorgen, dass Verbraucher nur Vorsorgeprodukte erhalten, die für sie geeignet sind und ihren wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechen.

Ratierliche Honorarzahlung
Verbraucherschützer fordern aber seit langer Zeit, die Provisionen ganz abzuschaffen, weil durch sie bei der Vermittlung Fehlanreize gesetzt würden. Rechtlich dürfen schon heute Versicherungsmakler und Mehrfachagenten mit ihren Kunden eigene Vergütungsvereinbarungen treffen, die sowohl die Beratung als auch die Vermittlungsleistung mit einbeziehen. Gleichzeitig werden dann so genannte von den Provisionen befreite Nettotarife angeboten. Eine solche separate Vergütungsvereinbarung der Afa AG ist nun Stein des Anstoßes.

Laut der dem Marktwächter Finanzen vorliegenden Verträgen wird dabei beispielsweise eine monatliche Teilzahlung vereinbart. Im Beispielsfall der Verbraucherzentrale Hamburg hat der Versicherte eine monatliche Zahlung von 50 Euro vereinbart. Laut Vergütungsvereinbarung fließen in den ersten fünf Jahren monatlich 27,90 Euro in den Versicherungsvertrag und 22,10 Euro an den Vermittler als Abschlusskosten. Erst nach 60 Monaten wird der Vertrag dann mit den vollen 50 Euro bespart. Der Vergütungsvertrag läuft aber auch dann weiter, wenn die Lebensversicherung vorzeitig gekündigt wird. Laut der Verbraucherzentrale Hamburg würden die Kunden durch solche Honorarvereinbarung mit bis zu sieben Prozent Abschlusskosten belastet. Darüber hätten sich nun viele Verbraucher beschwert.

Prisma Life rügt Rufschädigung
Rein rechtlich ist das Vergütungsmodell aber legal. Darauf verweist die Prisma Life. "Es ist durch die Entscheidungen von 2013 und 2014 des Bundesgerichtshofs (Az. III ZR 557/13 und III ZR 124/13) höchstrichterlich bestätigt worden", heißt es in einer Mitteilung des Versicherers. Zudem sieht das Unternehmen durch die Veröffentlichung des Marktwächter Finanzen seinen Ruf schwer geschädigt. Denn auf Vergütungsregelungen, die bei der Vermittlung von Nettotarifen getroffen werden hätten die Lebensversicherer keinen Einfluss. Das gelte auch für Prisma Life. Der Versicherer betont, dass er "600 aktive Vertriebspartner" habe, die die Vorsorgeprodukte wahlweise als Nettotarif oder als Provisionsvariante anbieten könnten. Anscheinend hat aber die Afa AG eine besondere Stellung zum Versicherer. Im Geschäftsbericht 2016 der Prisma Life, wird das Unternehmen als "nahestehende Organisation" bezeichnet, mit der es "vielfältige Beziehungen personeller, rechtlicher und wirtschaftlicher Natur" gebe.

GDV will Leitplanken bei Honorar-Vergütung
Bei der Provisionsvergütung zahlt die Prisma Life bis zu 3,25 Prozent. Vergütungsvereinbarungen von bis zu sieben Prozent sind daher für die Vermittler lukrativer. Zudem gibt es kein Stornorisiko.

Genau dieses Modell favorisiert beispielsweise die Deutsche Makler Akademie (DMA) aus Bayreuth. "Begeistern Sie Ihre Kunden mit Transparenz, mit Flexibilität und insbesondere Kosteneffizienz via Markenberatung und Vermittlung von Nettoprodukten. Reduzieren Sie Ihr Stornorisiko und bestimmen Sie Ihre Vergütung selbst", heißt es in einem Werbeflyer. Das sei die interessante Antwort auf die "von Politik und Verbrauchern gleichermaßen gewünschte Provisionstransparenz."

Nun zeigt sich, dass solche Modelle auch problematisch seien können. Daher schlägt der GDV vor bei der Vergütung in Form von Honoraren Verbraucher über "Leitplanken" zu schützen. "So sollte - um dem Verbraucher einen vergleichbaren Schutz wie bei einem Versicherungsvermittler zu bieten - eine vergleichbare Regelung zur Stornohaftung wie in § 49 VAG eingeführt werden. Der Kunde sollte einen Anteil seines gezahlten Honorars zurückerhalten, wenn er den Versicherungsvertrag bereits nach kurzer Laufzeit wieder kündigt", teilte ein GDV-Sprecher mit.

Versicherungsberater betroffen
Rechtlich und praktisch dürfte eine solche Regelung schwierig werden. Denn sie könnte auch Versicherungsberater treffen. Laut Harald Peschken, Präsident des Bundesverbandes der Versicherungsberater (BVVB) gilt für seine Mitglieder keine Stornohaftung oder Erstattung des Honorars bei Kündigung eines Versicherungsvertrages. "Wir Versicherungsberater werden von unseren Mandanten für die Beratungsdienstleistung zu Versicherungsverträgen oder Versicherungslösungen honoriert und nicht für die Vermittlung oder den Verkauf einer Versicherung", so Peschken. Fazit: Der Streit um die Qualität von Vermittlung und Beratung auf Basis von Honoraren dürfte nun deutlich mehr Nahrung bekommen.

Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek

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