Lebensversicherung: Gleiches Recht für Ex-Kunden - Garantiezins bleibt erhalten

Wer eine Lebensversicherung zwischen 2001 und 2007 abgeschlossen und vorzeitig wieder gekündigt hat, erhält rund die Hälfte seiner verzinsten Prämien zurück. So hat es der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt entschieden (Urteil vom 11. September 2013 - IV ZR 17/13). Abgezogen werden dürfen zusätzlich noch die Verwaltungskosten und die Risikobeiträge für den erhaltenen Versicherungsschutz. Nicht jedoch die Abschlusskosten. Damit gilt für diese Tarifgenerationen die gleiche Berechnung des Rückkaufswertes, wie für Verträge, die zwischen 1994 und 2001 geschlossen wurden. Für alle Verträge hatte der BGH die eigentlichen Bedingungen zum Rückkauf nach einer Kündigung für intransparent angesehen. Allein für die zwischen 2001 und 2007 geschlossenen Verträge fehlt noch eine konkrete Regelung für die Mindestleistung.

Die Kläger wollten hingegen nach dem ab 2008 geltenden Rückkaufsrecht behandelt werden. Dann hätten sie einen höheren Anspruch gehabt, denn seit der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) dürfen die Abschlusskosten nicht mehr direkt vom angesparten Kapital abgezogen werden, sondern müssen auf fünf Jahre verteilt werden. Dem gab das Gericht nicht statt, weil der Gesetzgeber die neuen Regeln nicht für Altverträge vorgesehen hat.

Geringe praktische Auswirkungen
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) begrüßte das Urteil, weil nun für diese Tarifgenerationen die Rechtsunsicherheiten beseitig wurden. Hinsichtlich der Auswirkung möchte die Versicherungslobby aber erst einmal die Begründung und die Beratung in den eigenen Gremien abwarten. Aller Voraussicht nach dürften die praktischen Auswirkungen eher gering sein. Betroffen sind alle Lebensversicherungsverträge, die zwischen 2001 und 2007 abgeschlossen und bis heute gekündigt oder beitragsfrei gestellt wurden, nämlich nur formal. Zwar muss bei noch laufenden beitragsfreigestellten Policen der Versicherer die Versicherungssumme automatisch neu berechnen, für gekündigte Verträge gilt das aber nur "wenn sie noch nicht endgültig abgewickelt sind", so der GDV. Wer bisher bei seinem Versicherer noch keine Ansprüche geltend gemacht hat, kann dies bis zum Jahresende nur noch für Verträge machen, die 2010 gekündigt wurden. Für die Lebensversicherer dürfte die Niederlagenserie vor dem BGH wenigstens in Sachen Rückkaufswert mit diesem kleinen Sieg erst einmal vorüber sein.

BaFin will aktuellen Garantiezins beibehalten
Gleichzeitig gibt es ein positives Signal für die klassische Lebensversicherung. Der Höchstrechnungszins soll zum ersten Januar nicht abgesenkt werden. Elke König, Präsidentin der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), hält eine Absenkung für "unwahrscheinlich". Damit wird Auguren wie der R+V oder der Allianz, die schon für Anfang 2014 eine Absenkung prophezeit haben, erst einmal der Wind aus den Segeln genommen. Auch die Deutsche Aktuarvereinigung hatte sich für eine Beibehaltung des aktuellen Zinsniveaus ausgesprochen. Nach heutigen Erkenntnissen der BaFin können die Lebensversicherer ihre Leistungsversprechen "mittelfristig zuverlässig erfüllen". Trotz Magergarantie von 1,75 Prozent, dürfte die Botschaft die Branche etwas beruhigen.

Verbraucherzentrale: 20 Prozent Abschluss- und Verwaltungskosten
Für Unruhe sorgt hingegen eine Stichprobe der Verbraucherzentrale Hamburg. Laut Edda Castello von der Verbraucherzentrale komme es überhaupt nicht auf den Garantiezins an, sondern auf die Kosten, die Lebensversicherungspolicen belasten würden. Eine Analyse von Verträgen aus einer Stichprobe von Beschwerdefällen habe ergeben, dass im Durchschnitt rund 20 Prozent aller eingezahlten Beiträge in Abschluss- und Verwaltungskosten flössen. Zudem geht die Verbraucherzentrale mittlerweil davon aus, dass 80 Prozent aller Kunden vorzeitig aus ihrer Police aussteigen würden. Die Gründe seien finanzielle Not, wegen der Trennung vom Lebenspartner oder Arbeitslosigkeit. Andere Kunden würden die Verträge kündigen, weil sie eine Immobilie finanzieren wollen. Gekündigt würde aber auch, weil die Versicherten erkannt hätten, dass sie einen schlechten Vertrag unterschrieben hätten, oder weil sie merkten, dass sie durch "das Sparen ins Minus geraten".

Bildquelle: © Gerd Altmann/

Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek

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