Lebensversicherung: Viele Opfer für Reform der Bewertungsreserven

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Ab 2015 müssen beim Abschluss einer Lebensversicherung die Provisionen aufgedeckt werden. Außerdem werden die in den Vertrag eingerechneten Abschlusskosten gedeckelt und die Beteiligung der Kunden an Risikogewinnen von heute 75 Prozent auf 90 Prozent erhöht.

Damit wird eine langjährige Forderung von Verbraucherschützern erfüllt, die immer wieder kritisiert hatten, dass die Lebensversicherer mit einer zu hohen Lebenserwartung für Rentenversicherungen kalkulieren. Gleichzeitig soll es für Lebensversicherer, die bei der Erfüllung ihre Garantiezusagen in Schwierigkeiten geraten, keine Ausschüttungen von Dividenden an Aktionäre mehr geben. Die Ausschüttungssperre soll von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) überwacht werden. Die Kompetenzen der Aufsichtsbehörde werden erweitert. Diese Regelungen sieht ein Entwurf des Lebensversicherungsreformgesetzes vor, deren Eckpunkte das Finanzministerium veröffentlicht hat.

Die für die Branche belastenden Regelungen sind der Preis für die Reform der Ausschüttung der Bewertungsreserven auf festverzinsliche Anlagen. Verbraucherschützer sehen dies ähnlich. „Das Gesetz beinhaltet bittere Pillen für Verbraucher, aber auch für Versicherungsunternehmen wird es kein Zuckerschlecken“, kommentierte Axel Kleinlein, Sprecher des Bund der Versicherten (BdV) das neue Recht.

Schluss mit hoher Beteiligung an stillen Reserven

Künftig müssen die stillen Reserven nur noch in dem Umfang ausgezahlt werden, wie sie eine bestimmte Schwelle überschreiten. Das Finanzministerium spricht von einer „Finanzierungslücke“. Möglicherweise gilt die Regelung, die im vergangen Jahr gescheitert war. Danach würde eine Ausschüttung nur noch für den Teil der Bewertungsreserven erfolgen, der über dem bei Abschluss des Vertrages zugesagten Garantiezins liegt. Bei festverzinslichen Altanlagen mit hohem Zins, würden die Kunden also weiterhin Bewertungsreserven zugewiesen bekommen. Voll würden die Kunden weiterhin an den Bewertungsreserven von Aktien und Immobilien beteiligt.

Aktuell ausscheidende Kunden profitieren erheblich
Laut dem Finanzministerium steht die Reform der Bewertungsreserven im Einklang mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das einen fairen Interessenausgleich zwischen allen Lebensversicherten gefordert hatte. Bisher profitieren wegen der Niedrigzinsphase aktuell ausscheidende Kunden in erheblichen Umfang von der Regelung, dass sie auch an den stillen Reserven auf festverzinsliche Anlagen zu 50 Prozent beteiligt werden müssen. Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) handelt es sich bei den Reserven auf festverzinsliche Anlagen aber um Scheingewinne. Die Papiere würden gar nicht verkauft, weil man damit langfristige Garantie sichern müsste.

Kunden werden gezwungen, Anleihen vorzeitig aufzulösen

Kunden, die ihre Police jetzt mit Bewertungsreserven ausgezahlt bekommen, würden damit das Kollektiv aller Kunden und damit versprochenen Garantien gefährden. Experten bestätigen das. „Andernfalls werden die Versicherer tatsächlich gezwungen, ihre Anleihen, also ihr Tafelsilber vorzeitig aufzulösen“, erläutert Lars Heermann von der Ratingagentur Assekurata aus Köln. Mit dem Reformgesetz will die Bundesregierung die Branche stützen. Gleichzeitig wird der Garantiezins auf den Sparanteil von derzeit 1,75 Prozent auf 1,25 Prozent gesenkt. 2013 lag die Rendite festverzinslicher öffentlicher Bundesanleihen im Schnitt nur noch bei 1,6 Prozent.

Neues Recht wird Kündigungswelle auslösen
Zwar soll das Gesetz noch vor der Sommerpause verabschiedet werden, doch erst ab 2015 in Kraft treten. Damit dürfte es eine erhebliche Kündigungswelle von Lebensversicherungen auslösen. Zwar profitieren laut dem Finanzministerium ausscheidende Kunden derzeit im Durchschnitt nur mit 440 Euro von der Beteiligung an stillen Reserven aus festverzinslichen Anlagen. In der Spitze können einzelne Kunden aber vier- bis fünfstellige Summen verlieren, wenn sie nicht vor 2015 aus ihrem Vertrag aussteigen. Die Branche kann sich nun auf einen Anfragesturm von Millionen von Kunden einstellen, die wissen wollen, ob ein aktueller Rückkauf gegenüber einem Durchhalten des Vertrages günstiger ist.

Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek

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