LVRG: Ein neues Gesetz ist in Kraft - und nun?

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Das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG), das am 11. Juli 2014 vom Bundesrat verabschiedet worden ist, wurde nun im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist somit in Kraft. Die Änderungen, die mit diesem Gesetz einhergehen, bringen umfangreiche Neuerungen für Versicherte, Versicherungsunternehmen und Makler.

Was verändert sich mit dem LVRG? Einige Aspekte kurz im Überblick:

  • Das LVRG sieht eine Erhöhung der Mindestbeteiligung der Kunden an den Risikogewinnen von bisher 75 auf zukünftig 90 Prozent vor.
  • Der Höchstrechnungszins wird zum 1. Januar 2015 von derzeit 1,75 auf 1,25 Prozent gesenkt. Der Gesetzgeber reagiert damit auf die anhaltende Niedrigzinsphase.
  • Die Lebensversicherer weisen künftig auch die Effektivkosten neben den Vertragskosten im Produktinformationsblatt aus.
  • Die Ausschüttung von Bewertungsreserven auf festverzinsliche Anlagen wird in Niedrigzinsphasen reduziert oder gestrichen. Das Geld verbleibt in einem Topf, der dem Versichertenkollektiv langfristig zu Gute kommt.

Zwei unterschiedliche Positionen zu den Folgen des LVRG:

Professor Dr. Hans-Wilhelm Zeidler, Gründer und Leiter der Zeidler Consulting GmbH, bezieht in einem Interview mit Position zum LVRG und seinen Folgen.
Das komplette Interview finden Sie in der August-Ausgabe von . Fordern Sie gleich ein Probeabo an!

VM: Hat das geplante Lebensversicherungsreformgesetz das Potenzial, den Lebensversicherungsvertrieb
grundsätzlich zu verändern?
Hans-Wilhelm Zeidler: Ja. Lassen Sie mich von einem wesentlichen Punkt ausgehen. Altersvorsorge braucht in aller Regel eine persönliche Beratung durch gut ausgebildete Vertriebler. Diese übernehmen in Deutschland und anderswo eine wesentliche sozialpolitische Aufgabe, das kann man nicht genug wertschätzen. Und diese Leistung muss gut entlohnt werden. Mit dem Griff ins Portemonnaie bricht nun eine tragende Säule der Altersversorgung weg. Das hat negative Auswirkungen auf den Alterswohlstand oder befördert die Gefahr der Altersarmut.

VM: Und wen betrifft diese Maßnahme am ehesten?
Hans-Wilhelm Zeidler: Hauptsächlich sind die unabhängigen Vermittler betroffen. Speziell diejenigen, die für ihren Vertriebsaufbau hohe Abschlusserträge benötigen. Am wenigsten betroffen sind die Ausschließlichkeits-Organisationen. Ob dies auch eine vom Gesetzgeber vorgesehene Stoßrichtung ist, ist auf den ersten Blick nicht erkennbar.

VM: Welche Folgen werden Vermittler noch zu spüren bekommen?
Hans-Wilhelm Zeidler: Die Versicherungsunternehmen sind zur Kostensenkung gezwungen und zwar im Hinblick auf die höhere Beteiligung an den Risikogewinnen von 75 auf 90 Prozent. Aus diesen Gründen ist es gut möglich, dass es im Laufe der Zeit zu einer Reduktion der an den Vermittler zu zahlenden Abschlusskosten kommen kann.

Die SV SparkassenVersicherung (SV) begrüßt dagegen ausdrücklich die Neuregelung zu den Bewertungsreserven an den festverzinslichen Anlagen, die mit dem LVRG einhergehen. "Durch die bisherige Gesetzeslage wurden unsere Kunden in der anhaltenden Niedrigzinsphase durch aktuell überhöhte Auszahlungen an ausscheidende Versicherte massiv benachteiligt. Mit dem LVRG hat der Gesetzgeber diese Ungleichbehandlung beseitigt" erklärt Sven Lixenfeld, Leben-Vorstand der SV.



Textquellen: Versicherungsmagazin und Sparkassen-Versicherung

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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