LVRG: Gesetzgeber könnte noch mal aktiv werden

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Da einige Lebensversicherer trotz Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) und der damit verbundenen Absenkung des Höchstzillmersatzes von 40 auf 25 Promille ihre Provisionssätze nicht angepasst haben, könnte als Konsequenz der Gesetzgeber noch einmal mit verschärften Vorschriften aktiv werden. Davon sind Branchenkenner wie Professor Dr. Fred Wagner und Dietmar Bläsing (im Bild von links nach rechts) überzeugt, wie bei der 7. Vertriebskonferenz des Instituts für Versicherungswissenschaften e. V. der Universität Leipzig am 2. und 3. November in Köln deutlich wurde.

"Der Gesetzgeber wird noch reagieren", sagte Professor Dr. Fred Wagner, Vorstand des Instituts für Versicherungswissenschaften e. V. an der Universität Leipzig. Auch Dietmar Bläsing, Vorstand Volkswohl Bund, sieht diese Gefahr. Ebenso äußerte sich bei der Veranstaltung Wolfgang Hanssmann, Vorstand Talanx Deutschland AG. Im schlechtesten Fall würde der Gesetzgeber die Abschlussprovision ganz abschaffen, meinte Hanssmann.

Höhere Rückkaufswerte
Bereits zum 1. Januar 2015 habe der Volkswohl Bund seine Vergütungsregelungen im Markt angepasst, berichtete Vorstand Bläsing. Zwar habe der Gesetzgeber keine Vorschriften zur Vermittlervergütung, sondern zur Tarifkalkulation gemacht. Unumstrittene Absicht des Gesetzgebers seien jedoch erhöhte Rückkaufwerte für die Versicherungsnehmer zu Beginn des Vertrags. Dieses Ziel sei erreicht worden. Die Rückkaufswerte (Tarifbeispiel Privat-Rente, Tarif SR mit Beitragsrückgewähr) lägen um 16 bis 18 Prozent höher als vor LVRG - trotz gleichzeitiger Senkung des Garantiezinses.

Zehn Prozent weniger Vermittlervergütung
Der Vorstand stellte die neuen Vergütungsregelungen für Altersvorsorgeprodukte seines Hauses vor. Dabei habe man einen Teil (15 Promille) der Abschlussprovision (AP) in eine laufende AP auf acht Jahre umgewandelt. Hier entstehe aus Sicht des Versicherers kaum Vorfinanzierungsbedarf, gleichzeitig sei die Liquidität des Maklers (Volkswohl Bund ist ein reiner Maklerversicherer) durch einen Vorschuss gesichert. Wenn der Vertrag also nicht vom Kunden in dieser Zeit storniert würde, bekomme der Makler die gleiche Courtage wie beim alten Modell. Der Kunde erhalte damit höhere Ablaufleistungen als bei einer Verteilung der laufenden AP über eine längere Laufzeit. Insgesamt gebe es bei durchschnittlichen Stornoquoten von 2,8 bis 4,9 Prozent eine Verminderung der Vermittlervergütung von rund zehn Prozent. Diese Reduktion sei nicht homöopathisch: "Das ist nicht nichts", meinte Bläsing.

"Diskutierst du noch ...?"
Gegenüber "Nicht-Umstellern" habe man zu Beginn auch Nachteile im Markt gespürt, gab Bläsing zu. Im dritten Quartal habe aber das Lebengeschäft im Vergleich zum Vorjahr um 0,4 Prozent zugelegt. Die notwendige Umstellung sei "transparent, fair, verlässlich und schnell" über die Bühne gegangen. Und für "Nicht-Umsteller" werde die Luft "extrem dünn". Man solle die Diskussionen jetzt bald beenden. Der Vorstand schloss seinen Vortrag mit den Worten - angelehnt an einen Werbeslogan: "Diskutierst du noch über Provisionen, oder machst du schon wieder Geschäfte?"

Bildquelle: © Bernhard Rudolf

Autor(en): Bernhard Rudolf

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