Mehr Übersichtlichkeit bei der betrieblichen Altersversorgung gefordert

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Übersichtlichere Gestaltung der bestehenden betrieblichen Altersversorgung (bAV) anstelle eines neuen, parallel laufenden Systems – das fordert die HDI Lebensversicherung und liefert Vorschläge für sinnvolle Reformen.

Der Weg, den die Politik mit der geplanten Tarifrente einschlagen will, stößt nicht überall auf Begeisterung. Die HDI Lebensversicherung setzt sich für eine Kehrtwende ein: Anstatt ein neues System neben die bereits bestehende betriebliche Altersversorgung zu setzen, solle man diese lieber verbessern, findet Fabian von Löbbecke, Vorstandsvorsitzender der Talanx Pensionsmanagement AG und Verantwortlicher für bAV bei der HDI. „Wir haben bereits jetzt fünf Durchführungswege mit unterschiedlichen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften. Das ist kompliziert genug.“

Gerade bei der Zielgruppe der kleinen und mittleren Unternehmen würde die Einführung der zusätzlichen Tarifrente für einen hohen Verwaltungsaufwand und unkalkulierbare Kosten sorgen. Von Löbbeke plädiert daher dafür, die bestehende bAV einfacher und attraktiver zu gestalten und so die Verbreitung in den Unternehmen zu fördern.

Ideen für Verbesserungen sind vorhanden
Die gegenwärtige Komplexität des vorhandenen Systems sieht er als großes Hindernis für die bessere Ausschöpfung der bAV in Deutschland. So sei es für Arbeitnehmer beispielsweise nötig, verschiedene Formen der bAV zu kombinieren, um die bestmögliche staatliche Förderung zu erhalten.

Lösungsvorschläge zur Optimierung hält er einige parat und hat diese anhand eines Positionspapiers der HDI zur Tarifrente auch auf der „HDI bAV-Expertenforum“ in Köln vorgestellt. „Der Gesetzgeber müsste nur die Obergrenze für steuer- und sozialversicherungsfreie Einzahlungen innerhalb eines Durchführungsweges erweitern, um Unternehmen vor einer Vielzahl an bAV-Formen zu bewahren.“ Außerdem könne man Betriebsrentner von der Pflicht befreien, volle Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu zahlen, und darauf verzichten, die Betriebsrente weiterhin auf die Grundsicherung anzurechnen. „Gerade Geringverdiener besitzen oft keine bAV und sollten daher zum Sparen motiviert werden“, meint von Löbbecke. Allerdings müsse sich dies für die Betroffenen dann auch auszahlen.
Nicht zuletzt sollte es für Arbeitgeber möglich sein, auf eigenen Wunsch steuer- und sozialabgabefrei mehr zur bAV beizusteuern. Durch eine Erhöhung des Dotierungsrahmens auf zehn Prozent statt momentan vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze wäre dies erreichbar.

Beratung bleibt wichtig
Für die angestrebte Tarifrente ist nach aktuellem Planungsstand keine Beratung vorgesehen – ein Umstand, der bei der HDI Lebensversicherung ebenfalls für Skepsis sorgt. Konzepte zur Altersvorsorge sind in der Regel nicht selbsterklärend, was eine Möglichkeit zur fachkundigen Beratung in von Löbbeckes Augen unentbehrlich macht. Schon bei der Riester-Rente habe sich gezeigt, dass viele Arbeitnehmer entweder gar keine Altersversorgung abschlossen oder aber annahmen, die Tarifrente sei bereits eine ausreichende Vorsorge. Diesen Effekt gälte es zu verhindern, um der Altersarmut der Betroffenen vorzubeugen.

Abschließend hält von Löbbecke fest, dass ein neu eingeführtes Zwangssystem sicherlich zu einer stärkeren Verbreitung der Vorsorge führen würde. Die bedarfsgerechte Ausschöpfung der Beiträge wäre dadurch aber nicht garantiert, daher sei eine Reform der bestehenden bAV die bessere Alternative.



Quelle: HDI Pressestelle
Bildrechte: © Fovito/Fotolia

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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