Missbräuchliches Abmahnwesen soll gestoppt werden

740px 535px

Missbräuchliche Massen-Abmahnungen sollen sich nicht mehr lohnen. Darum hat der Bundesrat kürzlich das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs gebilligt, das der Bundestag am 10. September verabschiedet hatte.

Ziel ist es, dem Geschäftsmodell Abmahnmissbrauch die Grundlage zu entziehen und insbesondere Selbstständige sowie kleinere und mittlere Unternehmen vor den Folgen unnötiger und wettbewerbsschädlicher Massen-Abmahnungen zu schützen.

Vertragsstrafe bereits bei erstmaliger Abmahnung ausgeschlossen

Das Gesetz beseitigt außerdem finanzielle Fehlanreize: So sind die Kosten für Abmahnungen wegen Verstößen gegen Informations- und Kennzeichnungspflichten im Internet oder wegen Datenschutzverstößen von Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten sowie vergleichbaren Vereinen künftig nicht mehr erstattungsfähig. Die Vereinbarung einer Vertragsstrafe schon bei erstmaliger Abmahnung ist ausgeschlossen.

Kostenersatz bei ungerechtfertigter Abmahnung

Sollte sich eine Abmahnung als ungerechtfertigt herausstellen oder nicht die erforderlichen Informationen enthalten, können die Betroffenen vom Abmahnenden die Erstattung ihrer Kosten verlangen. Diese Maßnahmen sollen vor allem Massen-Abmahnungen verhindern, deren primärer Zweck darin besteht, Gebühren und Vertragsstrafen einzunehmen.

Liste qualifizierter Wirtschaftsverbände

Wirtschaftsverbände können Ansprüche nur noch dann geltend machen, wenn sie auf einer Liste als qualifiziert eingetragen sind.

Das Gesetz wurde bereits an die Bundesregierung weitergeleitet, die es dann dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorlegt. Anschließend kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll zu großen Teilen am Tag danach in Kraft treten.

Quelle: Bundesrat

Autor(en): Versicherungsmagazin

Alle Branche News