Mühsamer Tarifabschluss für Versicherungsinnendienst

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Nach vier Verhandlungsrunden einigten sich am 30. August der Arbeitgeberverband der Versicherungs-Unternehmen in Deutschland (AGV) und die Gewerkschaften Verdi, DHV und DBV auf einen neuen Tarifvertrag für die rund 170.000 Innendienstmitarbeiter der Branche.

Der Vertrag sieht eine zweistufige Gehaltserhöhung  von insgesamt 3,7 Prozent vor.  Ab 1. November 2017 steigen die Gehälter um zwei Prozent, ab 1. Dezember 2018 um 1,7 Prozent. Die Laufzeit des Tarifvertrags beträgt 29 Monate und endet am 31. August 2019. Die Vergütung der Auszubildenden soll am 1. November 2017 und am 1. Dezember 2018 um jeweils 22 Euro steigen. Auch die Altersteilzeit-Regelung  wurde verlängert. Die Tarifparteien vereinbarten eine Verhandlungsverpflichtung zum Thema Digitalisierung. Hier zu sollen im 1. Quartal 2018 Gespräche starten.

Verdi zufrieden, DHV nicht
Verdi-Bundesvorstandsmitglied und Verhandlungsführer Christoph Meister bewertete das Ergebnis positiv: "Der Abschluss sichert den Beschäftigten eine Reallohnsteigerung und sorgt dafür, dass die Versicherungsbeschäftigten nicht von anderen Branchen abgekoppelt werden", sagte er.  Mehr sei nach dem letzten Angebot der Arbeitgeber nicht zu erwarten gewesen. Der jetzige Abschluss sei auch das Ergebnis der drei Streikwellen, mit denen die Beschäftigten in den vergangenen Monaten ihren Forderungen Nachdruck verliehen hätten.

Als "Kompromiss an der Schmerzgrenze" nach langen und harten Verhandlungen bezeichnet die DBV das erreichte Ergebnis. Die DHV kritisiert den Abschluss  als "ernüchternd". Der Tarifvertrag hätte ohne den abrupten Ausstieg Verdis aus der dritten Verhandlungsrunde, schon im Juni 2017 beschlossen werden können.

Anstelle eines schnelleren Tarifabschlusses sei jetzt ein eingeschränkter Rechtsanspruch auf Bildungsteilzeit vereinbart worden. Dieser werde ausschließlich von den Beschäftigten finanziert und stelle sie schlechter als es die Bildungsurlaubsgesetze zahlreicher Bundesländer vorsähen.

Quellen: AGV, Verdi, DBV, DHV

Autor(en): Versicherungsmagazin.de

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