NAG geißelt Regierungspläne zur Tarifeinheit als verfassungswidrig

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Die Neue Assekuranz Gewerkschaft (NAG) sieht im Referentenentwurf zum Tarifeinheitsgesetz, nach dem künftig nur noch der Tarifvertrag der im Betrieb größten Gewerkschaft gelten soll, einen nicht zu
akzeptierenden Eingriff in das Grundrecht der Koalitionsfreiheit, wie es in einer Presserklärung heißt. "Die Koalitionsfreiheit ist nicht umsonst grundrechtlich herausragend geschützt", erläutert NAG-Vorsitzende Waltraud Baier ihre Position zu dem vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erstellten Papier.

Koalitionsfreiheit am Ende
Die NAG-Vorsitzende wörtlich: "Käme es zum Gesetz in der vorliegenden Form, wären gewerkschaftliche Neugründungen und die Weiterentwicklung kleinerer Gewerkschaften faktisch ausgeschlossen. Denn um Tarifverträge durchsetzen zu können, bedarf es der Möglichkeit zum Arbeitskampf. Wenn neu gegründete Gewerkschaften aufgrund ihrer zunächst geringen Größe keine im Betrieb wirksamen Tarifverträge mehr abschließen könnten, wäre die Koalitionsfreiheit in eine Koalitionsunfreiheit umgewandelt." Denn die Beschäftigten könnten dann nur "etablierteren DGB-Monopolisten" beitreten oder sich jeglicher Gewerkschaftsmitgliedschaft enthalten.

Junge NAG kleiner als ver.di
Ein Blick auf die Situation in der Versicherungswirtschaft mache die Problematik überdeutlich: Zwar sei die vor knapp vier Jahren gegründete NAG mittlerweile in vielen Betrieben stärkste Gewerkschaft, sie würde naturgemäß aber infolge ihres kurzen Bestehens noch nicht die Mitgliederstärke der DGB-Gewerkschaft ver.di erreicht haben. Da Anspruch auf tarifvertragliche Leistungen nur Gewerkschaftsmitglieder haben, würden infolge des Tarifeinheitsgesetzes die Möglichkeiten der NAG im Wettbewerb der Gewerkschaften drastisch reduziert, so die NAG.

Die NAG sei als Spezialgewerkschaft für Versicherungsangestellte gerade aber wegen ihres branchenspezifischen Ansatzes außerordentlich erfolgreich. "Wenn ein Tarifvertrag in einem Betrieb nicht wirksam vereinbart werden kann, weil eine DGB-Gewerkschaft dort größer ist, entfällt ein tarifvertraglich regelbarer Sachverhalt, der aber die Rechtsgrundlage für jeden Arbeitskampf ist", glaubt die NAG-Vorsitzende. Am Ende würde den Mitgliedern der in diesem Betrieb kleineren Gewerkschaft das Streikrecht entzogen. "Dies ist eindeutig verfassungswidrig", so Baier.

Ver.di agiere gegen Interessen der Assekuranzbeschäftigten
Gerade im Bereich der Versicherungswirtschaft werde klar, wie wichtig gewerkschaftliche Alternativen seien. Denn die Großgewerkschaft ver.di mit etwa zwei Millionen Mitgliedern könne sich nicht einmal auf 20.000 Mitglieder aus der Versicherungswirtschaft stützen. So sei es "kein Wunder, dass sie teilweise gegen die Interessen der Assekuranzbeschäftigten agiert", meint die NAG-Chefin. Beispielhaft verweist Baier auf die unverändert bestehende ver.di-Forderung nach Einführung einer Bürgerversicherung, die rund 75.000 Arbeitsplätze in der Versicherungswirtschaft gefährden würde.
Zu dem Thema Mitgliedsstärke äußerte sich in einem Interview auch NAG-Mitglied Marco Nörenberg, Betriebsratsvorsitzender der Ergo Versicherung in Hamburg: "Nie waren Versicherungsbeschäftigte geringer organisiert als in der Zeit nach der ver.di-Gründung, Tendenz weiter stark sinkend."

Bildquelle: © cumulus

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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