Neuer Handelsvertreterrechtsschutz für BVK-Mitglieder

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) möchte seine Attraktivität für Versicherungsvermittler steigern: Dies tut er dadurch, dass er seinen Mitgliedern zum 1. Januar 2011 einen Handelsvertreterrechtsschutz anbietet.

Dieser ist laut Verbandsangabe bereits im BVK-Mitgliedsbeitrag enthalten und damit ohne zusätzliche Kosten für die BVK-Mitglieder verbunden. Der BVK-Gruppenvertrag zum Handelsvertreterrechtsschutz sieht die Übernahme von Prozesskosten bis zu einer Versicherungssumme von 100.000 Euro ohne Selbstbeteiligung für Rechtsstreitigkeiten aus Vertretungsverträgen und Courtagevereinbarungen vor.

Rechtsschutz verbessert Position gegenüber den Versicherungsunternehmen
Bei der Vertragsunterzeichnung bei der ÖRAG in Düsseldorf, die als Partner gewonnen wurde, sagte dazu BVK-Präsident Michael H. Heinz: „Mit diesem Handelsvertreterrechtsschutz bieten wir unseren Mitgliedern eine wesentliche Verbesserung ihrer Position gegenüber den Versicherungsunternehmen. Mit dem inkludierten BVK-Rechtsschutz haben wir darüber hinaus auch für die Versicherungsvertreter ein attraktives Modell geschaffen, die bis dato noch keinen Rechtsschutz haben.“

Neben dem BVK-Rechtsschutz bietet der Vermittlerverband nach wie vor die vorgerichtliche Beratung und Vertretung durch seine Rechtsanwälte in der BVK-Geschäftsführung an.
Mit dem jetzt hinzugekommenen Rechtsschutz komplettiert der BVK das Dienstleistungsangebot für seine Mitglieder, so die Aussage des Bonner Verbandes.

Text- und Bildquelle: BVK

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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