Noch offen: Verankerung des neuen Pflegebegriffs im SGB I

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Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff einschließlich eines neuen Begutachtungsverfahrens soll nach wie vor noch in dieser Wahlperiode umgesetzt werden, so die Aussage der Bundesregierung.

Zur Vorbereitung wurden laut dieser im Frühjahr 2014 zwei Erprobungsstudien in Auftrag gegeben. In einem Fall läge ein Bericht im Entwurf vor. Die Arbeiten am datenreichen Bericht zum zweiten Modellprojekt hätten sich hingegen verzögert, schreibt die Regierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke.
Nach derzeitigem Stand könnten die endgültigen Ergebnisse der beiden Studien Ende April zur nächsten geplanten Sitzung des Begleitgremiums vorgelegt werden.

Experten einig: Einführung eines neuen Pflegebegriffs notwendig

Das „Gemeinsame Begleitgremium für die beiden Modellprojekte zur Erprobung des Neuen Begutachtungsassessments NBA“ wurde beim GKV-Spitzenverband eingerichtet. In der Fachwelt sei unstreitig, dass es der Einführung eines neuen Pflegebegriffs bedürfe. Das Ziel sei die Gleichbehandlung von somatisch, kognitiv und psychisch bedingten Beeinträchtigungen bei Pflegebedürftigen, heißt es in der Antwort weiter.

Noch nicht geklärt seien die Auswirkungen des neuen Pflegebegriffs in den verschiedenen Sozialgesetzbüchern. Auf die Frage, inwieweit die Regierung das Ziel verfolge, den neuen Pflegebegriff „im SGB I und einheitlich in allen relevanten Sozialgesetzbüchern (SGB XII und SGB IX) sowie im angekündigten Bundesteilhabegesetz zu verankern“, heißt es in der Antwort, hierzu befinde sich die Regierung noch im Meinungsbildungsprozess. Dies gilt auch für die Frage, ob der neue Pflegebegriff im Rahmen der „Hilfe zur Pflege“ (SGB XII/Sozialhilfe) eingeführt wird.

Geplant: Pflegeversicherungsbeiträge um 0,2 Prozentpunkte anheben
Nach den Plänen der Bundesregierung soll es künftig statt drei Pflegestufen fünf Pflegegrade geben, um die Pflegebedürftigkeit genauer zuordnen zu können. Dabei wird nicht mehr zwischen körperlichen, geistigen und psychischen Beeinträchtigungen unterschieden. Vielmehr soll der Grad der Selbstständigkeit im Alltag entscheidend sein. Das soll Demenzkranken nachhaltig zugutekommen. Finanziert werden sollen die neuen Leistungen durch eine Anhebung der Pflegeversicherungsbeiträge um 0,2 Prozentpunkte.

Folgende Detailfragen sind Inhalt der Kleinen Anfrage der Linken:
1) Wie will die Bundesregierung gewährleisten, dass bei einem erweiterten Pflegebedürftigkeitsbegriff die Sozialhilfeträger nicht einseitig finanziell belastet werden?
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sieht vor, den Beitragssatz der gesetzlichen Pflegeversicherung zusammen mit der Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs um 0,2 Beitragssatzpunkte anzuheben. Damit ist sichergestellt, dass die finanziellen Auswirkungen eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs nicht einseitig auf die Träger der Sozialhilfe übertragen werden.

2) Auf welcher Datengrundlage kommt die Regierung zu der Einschätzung, dass eine weitere Erhöhung der Pflegebeiträge um 0,2 Prozent ausreicht, um die Einführung eines neuen Pflegebegriffs finanziell zu sichern?
Der paritätische Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung ist zum 1. Januar 2015 um 0,3 Prozentpunkte angehoben worden. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sieht vor, dass in einem zweiten Schritt, mit der Umsetzung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs, der Beitrag um weitere 0,2 Prozentpunkte und
damit insgesamt um 0,5 Prozentpunkte in dieser Legislaturperiode steigt. Aus Sicht der Bundesregierung verfügt die Pflegeversicherung damit im Zusammenspiel mit der positiven Einnahmenentwicklung aufgrund der guten konjunkturellen Lage insgesamt über ausreichenden finanziellen Spielraum, um den neuen
Pflegebedürftigkeitsbegriff einzuführen.

3) Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die Fähigkeit und Bereitschaft der Angehörigen, die Pflegearbeit zu übernehmen, aus diversen Gründen nicht vorausgesetzt werden kann?
Die Bundesregierung erkennt die Leistungen pflegender Angehörige nachdrücklich an und setzt sich dafür ein,
dass sie mehr Beachtung und Unterstützung erhalten. Die in dieser Legislaturperiode bereits umgesetzten und noch geplanten Maßnahmen in der Pflege folgen deshalb auch der Zielsetzung, die pflegenden Angehörigen noch besser als bisher zu unterstützen und zu entlasten.

Unser Lesetipp:
Auch in der Juni-Ausgabe von beschäftigt sich die Titelgeschichte unter anderem mit dem Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf.

Textquelle: Der Bundestag; Bildquelle: © TK

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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