Ombudsmann hatte wenig zu schlichten

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Im Frühjahr 2018 erhielt die Schlichtungsstelle für selbstständige Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittler mit den verschiedenen Zulassungen der §§ 34c bis i GeWo die Zulassung vom Bundesamt für Justiz. Sie wurde von Votum Verband unabhängiger Finanzdienstleistungen in Europa e. V. gegründet.

Der Ombudsmann Wolfgang Arenhövel kann im ersten vollständigen Geschäftsjahr folgende Bilanz ziehen: Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 23 Schlichtungsanträge eingereicht. Von diesen wurden zwei Anträge wieder zurückgenommen. Fünf Anträge waren unzulässig.

Sechs Fälle wurden angenommen

Bei weiteren fünf konnte das Schlichtungsverfahren nicht eröffnet werden, da die jeweiligen Antragsgegner nicht am Schlichtungsverfahren teilnehmen wollten. Es habe sich um Vorgänge gehandelt, die außerhalb der Versicherungsvermittlung lagen und für die keine Verpflichtung bestanden habe, an einem Verfahren teilzunehmen.

Bei weiteren fünf Anträgen, war die Schlichtungsstelle nicht zuständig. Vier wurden an den Versicherungsombudsmann weitergeleitet und einer an den Ombudsmann der privaten Banken.

In sechs Fällen wurde ein Schlichtungsverfahren aufgenommen. Bis zum 31. Dezember 2019 befanden sich fünf noch in Bearbeitung. In einem Verfahren ist ein Schlichtungsantrag ergangen und dieser als unbegründet zurückgewiesen worden.

Die sechs Verfahren verteilten sich auf die Sachgebiete:

  1. Vermittlung einer Zahnzusatzversicherung (zwei Fälle)
  2. Vermittlung einer Berufsunfähigkeitsversicherung (zwei Fälle)
  3. Vermittlung einer Baufinanzierung
  4. Vermittlung eines Investmentfonds

Das abgeschlossene Verfahren wurde innerhalb von drei Monaten beendet. Dies liegt innerhalb des Zeitraums, den die Schlichtungsstelle sich für die Bearbeitung von Beschwerden gesetzt hat. Die übrigen Fälle sollen bis zum Frühjahr 2020 abgeschlossen werden.

"Bereits aus den geringen Fallzahlen ergibt sich, dass von der Schichtungsstelle keine Fehlentwicklungen am Markt zu beobachten waren, die systematisch bedingt sind oder signifikant häufig auftraten", so der Ombudsmann in seinem Bericht.

Autor(en): Versicherungsmagazin.de

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