Ordnungspolitscher Rückzug aus der Schüler-Zusatzversicherung

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Verbraucherschützer werden sich freuen: Das Baden-Württembergische Kultusministerium lässt den Gruppenvertrag zur umstrittenen Schüler-Zusatzversicherung auslaufen.

Sie erhielt 2018 den Negativpreis "Versicherungskäse des Jahres"  und wurde von Verbraucherschützern scharf kritisiert (Versicherungsschutz an Schulen in BW: Unsinnig oder preiswürdig?): Die Rede ist von der Schüler-Zusatzversicherung in Baden Württemberg. Die Zusatzpolice für Schülerinnen und Schüler wird vom Badischen Gemeinde-Versicherungs-Verband, Karlsruhe (BGV) und der Württembergischen Gemeinde-Versicherung a.G., Stuttgart (WGV), angeboten und bislang über die Schulen aufgrund eines Gruppenversicherungsvertrags abgeschlossen. Dabei erheben die Schulen die Versicherungsbeiträge - ein rotes Tuch für Verbraucherschützer.

Verzicht schafft Klarheit

Nun hat das Kultusministerium auf die Kritik reagiert. "Um Missverständnissen vorzubeugen, die sich auch zum neuen Schuljahr ergeben haben, wird das Land die Vereinbarung über einen Gruppenversicherungsvertrag mit einzelnen Versicherungen zum Schuljahr 2019/2020 auslaufen lassen", sagte Kultusministerin Susanne Eisenmann.

Obwohl man zu Beginn des neuen Schuljahres deutlich darauf hingewiesen habe, dass das Angebot freiwillig sei, habe es in den vergangenen Tagen "zahlreiche kritische Rückmeldungen" gegeben, so das Ministerium. Durch die Vertragspartnerschaft des Landes und die Verbreitung des Angebots über die Schulen entstehe immer wieder der Eindruck, dass der Abschluss der Versicherung verbindlich sei. Zudem könne der Anschein erweckt werden, das Land betreibe über die Schulen Werbung.  "Beides soll durch die für die Schüler-Zusatzversicherung seit 1998 einschlägige Verwaltungsvorschrift eigentlich ausgeschlossen sein", so Eisenmann. Augenscheinlich ist dies nicht gelungen. Der Rückzug schaffe ordnungspolitisch Klarheit.

Die Kultusministerin betonte, dass die Erziehungsberechtigten entscheiden müssten, ob ihr Nachwuchs ergänzenden Versicherungsschutz benötige. Im Gegenzug sei es die Aufgabe des Versicherungsmarktes, attraktive und passgenaue Ergänzungen des gesetzlichen Versicherungsschutzes anzubieten, nicht des Landes und seiner Lehrkräfte.

Ausdrücklich dankte sie den beiden Versicherern für die gute Partnerschaft  der vergangenen Jahre. "Mit der Korrektur geht es mir keineswegs um das Ob, sondern um das Wie", so Eisenmann.

Quelle: Ministerin für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg

Autor(en): Versicherungsmagazin.de

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