Organisierte Steuerhinterziehung ausbremsen

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Der Bundesrat setzt sich weiterhin dafür ein, die Strafen für bandenmäßig organisierte Steuerhinterziehung zu erhöhen und die Aufklärung solcher Straftaten zu verbessern. So beschloss er kürzlich, einen entsprechenden Gesetzentwurf erneut in den Deutschen Bundestag einzubringen, um die Abgabenordnung zu ändern.

Der besondere Unrechtsgehalt der bandenmäßigen Steuerhinterziehung werde nach derzeitigem Recht nicht ausreichend geahndet: Eine erhöhte Strafe drohe bisher nur, wenn es um Umsatz- oder Verbrauchssteuern geht, zum Beispiel bei Umsatzsteuerkarussellen.

Durch verschachtelte Gesellschaftsstrukturen Steuern hinterziehen

Aber auch Cum-Ex-Geschäfte und verwandte steuerrechtliche Fälle sollten nach Ansicht des Bundesrates ausreichend verfolgt werden. Denn auch sie werden durch professionelle Täter systematisch geplant und in konspirativer, teils internationaler Zusammenarbeit realisiert. So zum Beispiel durch verschachtelte Gesellschaftsstrukturen, Verlegung von Organisationseinheiten ins Ausland, Einschaltung von Treuhändern und weitere Serviceprovider.

Die hochprofessionelle und konspirative Zusammenarbeit der Tätergruppen erschwert die Aufklärung der Taten. Sie führt nicht nur zu massiven Steuerausfällen, sondern auch zu Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten steuerehrlicher Unternehmen, heißt es in der Entwurfsbegründung.

Erweiterte Ermittlungsmethoden wie Telefonüberwachung möglich 

Der Bundesrat schlägt daher vor, im Regelbeispiel des Paragraf 370 Abgabenordnung die Einschränkung auf Umsatz- oder Verbrauchssteuern zu streichen und durch den allgemeinen Begriff Steuern zu ersetzen. Über den Verweis auf den Straftatenkatalog des § 100a Strafprozessordnung wären dann auch erweiterte Ermittlungsmethoden möglich wie die Telefonüberwachung.

Quelle: Bundesrat

 

 

 

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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