Patientenverfügung: Je konkreter, desto besser

740px 535px
Kürzlich entschied ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) über die richtige Auslegung einer Patientenverfügung. Das Gericht entschied, dass eine Verfügung möglichst genau abgefasst werden muss. Im konkreten Fall wählte die Patientin nur allgemeine Formulierungen, die dazu führten, dass die bevollmächtigten Kinder unterschiedlicher Meinung waren. Der Streitfall endete in einer gerichtlichen Betreuung.

In einer Patientenverfügung entscheiden Menschen über Maßnahmen am Ende ihres Lebens, bei Koma, im Endstadium von unheilbaren Krankheiten oder bei Hirnschädigungen. Das bedeutet, dass sie Entscheidungen für eine Zeit treffen müssen, die noch fiktiv ist. Kein Wunder also, dass viele dabei auf Allgemeinplätze zurückgreifen. Doch Aussagen wie "lebenswürdiges Sterben" sind nicht aussagkräftig. Nach Ansicht des BGH muss der Patient konkrete Entscheidungen in der Patientenverfügung treffen, sonst ist sie nicht bindend. Wer eine Patientenverfügung einrichtet, muss sich möglichst genau positionieren.

Zehn Tipps, um eine Patientenverfügung bindend zu machen

1. Konkrete Wünsche festhalten: Tasten Sie sich an das Thema heran. Vielleicht wissen Sie, wo Sie die letzte Lebensphase verbringen möchte und wer Sie unterstützen sollte. Auch das gehört zur Patientenverfügung.

2. Schreiben Sie auf, was Sie keinesfalls wünschen:
Die meisten Menschen wissen genau, was sie nicht möchten. Häufig wird ein jahrelanges Koma verneint. Halten Sie fest, was Ihr No go ist.

3. Mediziner befragen:
Wer sollte sich besser in dieser Materie auskennen als Ärzte? Zudem sind sie es, die die Verfügung am Ende umsetzen sollen.

4. In jedem Fall die Unterschrift bestätigen lassen:
Der Verfügende muss die Tragweite überschauen können und die Verfügung muss aus freien Stücken errichtet sein. Dafür steht die Unterschrift des Arztes, eines Krankenhauses, des Roten Kreuzes usw.

5. Immer wieder anpassen:
Die medizinische Entwicklung schreitet voran und die eigene körperliche Konstitution verändert sich. Diese zwei Aspekte machen klar, dass die Patientenverfügung gerade bei älteren Menschen immer wieder angepasst werden muss. Mediziner fordern alle zwei Jahre.

6. Am richtigen Ort verwahren:
Ähnlich wie beim Testament gilt: entscheidend ist, dass das Dokument im Bedarfsfall den Bevollmächtigten zur Verfügung steht. In unserer dynamischen Zeit, in der Kinder selten am Wohnort der Eltern leben und Menschen bis ins hohe Alter verreisen, bieten Dienstleister die das Verwahrung in digitaler und physischer Form an.

7. Bevollmächtige unterrichten:
Diese sind diejenigen, die die Verfügung bei den Medizinern durchsetzen. Es ist nicht leicht für Partner oder Kinder zu entscheiden, dass lebenserhaltende Maßnahmen beendet werden sollen. Nehmen Sie die Bevollmächtigten deshalb mit ins Boot, damit keine Missverständnisse entstehen und diese Ihren Willen tatsächlich kennen.

8. Organspende:
In der Patientenverfügung sind wir dem Thema Organspende sehr nahe. Lassen Sie für alle Beteiligten keine Zweifel offen und positionieren Sie sich auch hier. Teilen Sie zumindest die Organe mit, die Sie keinesfalls spenden möchten. Auch Haut, Haare und Augen sind Organe.

9. Jeder ab 18 Jahre:
Durch Unfall kann es jeden treffen. Daher brauchen auch junge Menschen eine Patientenverfügung.

10. Wartezeiten festlegen:
Für die meisten ist es eine unerträgliche Vorstellung jahrelang im Koma zu liegen - andererseits scheuen Menschen vor dem Schlussstrich zurück. In der Patientenverfügung können Betroffene auch festlegen, dass lebenserhaltende Maßnahmen erst nach einem bestimmten Zeitraum beendet werden.

Autor(en): Margit Winkler, IGB - Institut Generationen Beratung

Alle Branche News