PEPP soll bestehendes Vorsorgesystem sinnvoll unterstützen

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Die Bundesregierung hält am Drei-Säulen-Modell der Alterssicherung fest und will dabei die private Altersvorsorge gerechter gestalten. Dies erklärt sie in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion, die sich nach der Haltung der Bundesregierung zum EU-Vorschlag

  1. ein europaweites Produkt der privaten Altersvorsorge einzuführen, erkundigt hat.

Mit der Entwicklung eines Pan European Pension Product (PEPP) möchte die Europäische Kommission eine länderübergreifende Maßnahme zur Schaffung einer privaten Altersversorgung entwickeln. Dabei soll PEPP als Label für Altersvorsorgeprodukte dienen. Die Bürger der Europäischen Union (EU) sollen diese Produkte auch bei einem Wohnortwechsel innerhalb der EU über die nationalen Grenzen hinaus mitnehmen und weiterhin besparen können. Die EU will PEPP noch innerhalb dieser Legislaturperiode des Europäischen Parlamentes beschließen.

Private Haushalte legten ihr Vermögen zu wenig am Kapitalmarkt an

Die FDP begrüßt die Idee dieser Weiterentwicklung der Kapitalmarktunion. Sie ist der Ansicht, dass es in Europa und vor allem in Deutschland an ausgeprägten Kapitalmarktstrukturen fehlt. Insbesondere private Haushalte legten ihr Vermögen zu wenig am Kapitalmarkt an und ließen so in Zeiten niedrigster Zinsen ein Sparpotential liegen. Dies würde maßgeblich zur Vermögensungleichheit beitragen.

Gleichzeitig ist die gesetzliche Rente in Deutschland, nicht zuletzt aufgrund der jüngsten Reformen, aus Sicht der FDP nicht nachhaltig aufgestellt. Mit der Idee des PEPP-Frameworks stärke die EU-Kommission, im Gegensatz zur Bundesregierung, sinnvollerweise die dritte Säule der Altersvorsorge.

Erhöhung der Finanzstabilität und Stärkung der Integration

Eine stärkere Beteiligung der privaten Haushalte am Kapitalmarkt helfe jedoch nicht nur den privaten Haushalten beim Aufbau einer Altersvorsorge, es fördere gleichzeitig die Finanzierungsbedingungen für Unternehmen, die sich am Kapitalmarkt refinanzieren, allen voran kleine und mittelständische Unternehmen (KMU). In Deutschland könne die Förderung der Kapitalmarktunion die Abhängigkeit von KMUs vom Bankkredit verringern. Außerdem würden die Maßnahmen die private Risikoteilung über Ländergrenzen hinweg erhöhen und sorgten damit für eine Erhöhung der Finanzstabilität und Stärkung der Integration.

Die Europäische Kommission hat im Sommer 2017 einen Vorschlag zur Einführung eines europaweiten Produkts der privaten Altersvorsorge (Pan-European Pension Product, PEPP) vorgelegt. Der Verordnungsentwurf sieht vor, das PEPP als freiwilliges und komplementäres grenzüberschreitendes Produkt zu den auf nationaler Ebene bereits bestehenden Produkten der privaten Altersvorsorge zu etablieren.

Akzeptabler Kompromiss zwischen Vorstellungen des Rats und Europäischen Parlaments

Die Bundesregierung hat sich in den Verhandlungen dafür eingesetzt, dass etwaige Wettbewerbsverzerrungen zwischen den verschiedenen Anbietern von PEPP ver-
mieden werden und das PEPP in die bestehende Aufsichtsstruktur integriert werden kann. Im Dezember 2018 hat es eine vorläufige politische Einigung gegeben. Diese stellt aus Sicht der Bundesregierung einen akzeptablen Kompromiss zwischen den Vorstellungen des Rats und des Europäischen Parlaments (EP) dar.

Deutschland verfügt nach Ansicht der Bundesregierung über einen differenzierten Markt an privaten Altersvorsorgeprodukten. PEPP als freiwilliges privates Altersvorsorgeprodukt wird die bestehenden Altersvorsorgemöglichkeiten insbesondere für Menschen, die innerhalb der EU ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt wechseln, ergänzen.

PEPP-Produkte können in Deutschland steuerlich gefördert werden

Die steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge fällt in den Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten, deren Sozialsysteme sehr unterschiedlich ausgestaltet sind. Die Verordnung wird dementsprechend keine Verpflichtungen der Mitgliedstaaten zu einer produktspezifischen steuerlichen Förderung von PEPP enthalten.

Künftige PEPP-Produkte können in Deutschland steuerlich gefördert werden, wenn sie denselben Vorgaben genügen, wie die bestehenden in Deutschland steuerlich geförderten Altersvorsorgeprodukte.

Quelle: Deutscher Bundestag

Autor(en): Versicherungsmagazin

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