PEPP und was das europäische Projekt kostet

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Die EU-Kommission möchte die private Altersvorsorge attraktiver machen. Sie hat daher den Mitgliedstaaten kürzlich einen Verordnungsvorschlag für ein europaweites Altersvorsorgeprodukt (Pan European Pension Product – PEPP) vorgelegt. Die Beaufsichtigung von PEPPs durch die Eiopa muss koordiniert werden. Dieses neue Instrument und seine Implementierung kosten aber auch Geld. Die Details.

Kosten entstehen für Personal, Infrastruktur und Betrieb. Nach den derzeitigen Schätzungen der Kommission wird die Zulassung und Beaufsichtigung der PEPPs 2019 drei neue Mitarbeiter und 2020 einen neuen Mitarbeiter erfordern.

Der gestiegene Personalbedarf geht auf die zusätzlichen Aufgaben zurück, die der Eiopa übertragen werden:

  • Vorbereitung und Leitung von Zulassungsverfahren,

  • Einrichtung und Verwaltung eines zentralen Registers,

  • Erarbeitung technischer Standards,

  • Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen den zuständigen nationalen Behörden,

  • Einrichtung eines Monitoringrahmens,

  • Jährlich: Monitoring und Berichterstattung über wesentliche Leistungsindikatoren.

Eiopa kann Registrierungen auch wieder rückgängig machen
Geplant ist auch, dass die Eiopa eine Kontrollfunktion gegenüber nationalen Behörden einnimmt, so zum Beispiel soll sie eine Registrierung widerrufen können, Geldbußen und Zwangsgelder gegen Ratingagenturen verhängen, die gegen die PEPP-Verordnung verstoßen.

Es ist vorgesehen, dass die Verordnung ab Anfang 2019 gültig ist. Ab dann dürften rund 325 Anbieter in den darauf folgenden fünf Jahren eine PEPP-Registrierung beantragen; diese Zahlen stützen sich auch auf Erfahrungen mit anderen neuen Regelungen wie EbAV (80 Registrierungen in zwei Jahren). Nach der Registrierung unterliegen diese PEPPs der Beaufsichtigung durch die zuständigen nationalen Behörden, wobei die Eiopa die Aufsicht koordiniert.      

Was der neue Mitarbeiter pro Woche bewerkstelligen kann
Die neuen Mitarbeiter sollen ständige Bedienstete oder Bedienstete auf Zeit mit einem durchschnittlichen Gehalt von 138.000 Euro sein. Die Kosten, die durch die Einstellung (Reise- und Hotelkosten, ärztliche Untersuchungen oder Einrichtungsbeihilfe) der Mitarbeiter entstehen werden, werden auf 12.700 Euro je Mitarbeiter geschätzt. Die zusätzlichen Mitarbeiter sollen folgende Aufgabenbereiche betreuen: Zulassung, Koordinierung der Beaufsichtigung und Legislativarbeit. Bei der Zulassung wird geschätzt, dass ein Sachbearbeiter 2019 eine Zulassung pro Woche und rund 25 Zulassungen im Jahr bearbeiten kann. In den folgenden Jahren soll die Zahl aber auf 75 steigen.

Der Aufwand für die Koordinierung von Aufsichtsaufgaben wird nach Ansicht des Bundesrates im ersten Jahr gering sein, da die zuständigen nationalen Behörden nur wenige Regelungen beaufsichtigen müssen, und danach mit der Zahl der jährlich zugelassenen Regelungen steigen.

Synergieeffekte sind möglich
Bei der Legislativarbeit wird berücksichtigt, dass die Verordnung der Eiopa die Befugnis überträgt, technische Standards zu erarbeiten. Im Hinblick auf die wesentlichen Leistungsindikatoren soll es eine Berichterstattung und ein Monitoring geben. Hier schätzt der Bundesrat, dass einige Synergieeffekte erzielt werden können; die Eiopa verfügt bereits über Expertise in der Legislativarbeit, mit der Teile der neuen Aufgaben abgedeckt werden können, bis Experten für diesen spezifischen Bereich gefunden worden sind.

Die Kosten für zusätzliche Infrastruktur ergeben sich aus der Einrichtung eines zentralen Registers und einer Datenbank, um  die wesentlichen Leistungsindikatoren zu überwachen. Für diese IT-bezogenen Kosten werden rund 400.000 Euro und zehn Prozent Instandhaltungskosten veranschlagt.
Die geschätzten Gesamtausgaben für die Einrichtung dieses europäische Altersvorsorgeprodukt liegen für 2019 bei rund 870.000 Euro, 2020 sollen diese dann rund 630.000 Euro ausmachen.

Quelle: Bundesrat

Autor(en): Meris Neininger

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