PEPP will Altersvorsorge europafähig machen

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Bürgerinnen und Bürger in der Europäischen Union (EU) können seit Kurzem ein neues Produkt der privaten Altersvorsorge mitnehmen, wenn sie in einen anderen Mitgliedsstaat umziehen.

Der Europäische Rat hat 2021 die Technischen Regulierungsstandards dazu verabschiedet, die BaFin hat an deren Vorbereitung mitgewirkt. 

Das PEPP, kurz für Pan-European Personal Pension Product, soll der langfristigen privaten Altersvorsorge (AV) dienen. Das Produkt soll jedem Europäer unabhängig von Alter und Beruf offenstehen. Anbieten dürfen es unter anderem Versicherungsunternehmen, Kreditinstitute, Wertpapierfirmen, Investment- und Verwaltungsgesellschaften sowie Verwalter alternativer Investmentfonds mit Sitz in der EU.

Umzug in anderes europäisches Land kann AV verkomplizieren

Und was ist die Idee hinter diesem neuen europaweiten AV-Produkt? Einen wesentlichen Teil der Versorgung im Alter liefern in den Ländern der EU die staatlichen Systeme. Und zwar in unterschiedlicher Höhe. Viele Menschen entscheiden sich, zusätzlich privat für das Alter vorzusorgen. Nach Einschätzung der BaFin kann dann kompliziert werden, wenn der Umzug in ein anderes europäisches Land ansteht.

Bei den PEPP-Produkten sei dies nicht der Fall, sagt die Bundesanstalt. Sie ließen sich problemlos in andere EU-Staaten mitnehmen und weiterführen, so dass sie besonders für junge Menschen und mobile Arbeitnehmer attraktiv seien. Auf diese Weise werde nicht nur der Grundwert der EU-Freizügigkeit leichter umsetzbar, der Bürger Wohnsitz und Arbeitsplatz innerhalb der EU frei wählen lässt. Sondern das PEPP trage auch zu einem europäischen Binnenmarkt für Altersvorsorgeprodukte und zur Verwirklichung einer Kapitalmarktunion bei.

Auch könne das PEPP mit verhältnismäßig niedrigen Gebühren überzeugen. Gebühren und Verwaltungskosten seien beim PEPP-Basisprodukt grundsätzlich auf ein Prozent des pro Jahr angesparten Kapitals gedeckelt.

Wie die Rolle der BaFin in diesem Kontext aussieht

BaFin und EIOPA, die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung, haben seit 2014 an der Ausgestaltung und Umsetzung des neuen europäischen Altersvorsorgeprodukts gearbeitet. Laut eignen Angaben war die BaFin von Anfang an bestrebt, das Produkt so zu gestalten, dass es für Verbraucher transparent ist und leicht beaufsichtigt werden kann. Ergebnis dieser Zusammenarbeit in den Arbeitsgruppen auf europäischer Ebene seien die Vorbereitungen für die PEPP-Verordnung, die im Jahr 2019 vom Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat erlassen wurde. Mit ihrer offiziellen Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union im März 2021 wäre der Countdown zur Einführung von PEPP-Produkten auf dem deutschen Markt gestartet worden.

Ab diesem Zeitpunkt hatten Anbieter ein Jahr lang Zeit, sich über die EU-Vorgaben zu informieren und konnten sich entscheiden, ob sie ein PEPP-Produkt anbieten wollen oder nicht. EIOPA hatte zudem europaweit Unternehmen interviewt, inwieweit sie Interesse haben, das Produkt ab 2022 in ihr Portfolio aufzunehmen.

Nur registrierte Finanzprodukte unter dem Namen PEPP vertreiben

Für Anbieter, die ein PEPP-Produkt auf den Markt bringen möchten, geben in Deutschland die BaFin und auf EU-Ebene EIOPA die Regeln vor. So müssen sich Unternehmen zum Beispiel in ein von EIOPA geführtes Zentralregister eintragen lassen. Darüber hinaus überwacht die EU-Behörde, dass nur registrierte Finanzprodukte unter dem Namen PEPP vertrieben werden. Die BaFin hat auf nationaler Ebene die Aufgabe, bei jedem PEPP-Produkt, das auf den deutschen Markt kommen soll, zu prüfen, ob es den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

Die private Altersvorsorge PEPP ist bei jedem PEPP-Anbieter in bis zu sechs verschiedenen Varianten mit unterschiedlichen Risikoprofilen abschließbar. Das Basis-PEPP hat neben den gedeckelten Kosten den Vorteil, dass der Kunde bei Renteneintritt eine garantierte Leistung erhält. Alternativ schützt eine Risikominderungstechnik sein angelegtes Kapital: zum Beispiel indem ein Anbieter zehn Jahre vor Rentenantritt in risikoärmere Anlagen umschichtet.

 

 

 

Infos zu den wichtigsten Eckdaten der PEPP-Produkte

Auf verpflichtenden, einheitlichen Informationsblättern erfahren die Kunden die wichtigsten Eckdaten zum jeweiligen PEPP-Produkt, so dass sie die unterschiedlichen Angebote vergleichen können. Die Informationsblätter enthalten sowohl Risikoprofile zu den einzelnen Produkten als auch Informationen darüber, ob das Geld in nachhaltige Finanzanlagen fließt, die soziale und ökologische Standards erfüllen.

Da das PEPP als Produkt der Altersvorsorge konzipiert ist, sollen Kündigungen vor Eintritt in die Rentenphase die Ausnahme sein. Mindestens alle fünf Jahre kann der Kunde jedoch zu gedeckelten Kosten von maximal 0,5 Prozent der Beiträge den Anbieter wechseln oder beim gleichen Anbieter eine andere Anlageoption wählen.

Bei Rentenantritt verschiedene Auszahlungsvarianten möglich

Die BaFin informiert darüber, dass der Kunde regelmäßig auf das PEPP-Konto einzahle, wobei der Leistungsempfänger nicht mit dem Sparer identisch sein müsse. Wenn der Kontoinhaber innerhalb der EU umziehe, werde für ihn ein Unterkonto eröffnet, das den nationalen Bestimmungen seines neuen Wohnsitzes entspriche.

Bei Rentenantritt seien verschiedene Auszahlungsvarianten möglich. Der Sparer könne sich dann zwischen regelmäßigen Rentenzahlungen, einer einmaligen Kapitalabfindung oder gestaffelten Entnahmen entscheiden. Auch eine Kombination verschiedener Auszahlungsarten sei möglich.

Anbieter sollen bis zu sechs PEPP-Varianten offerieren können

Für Produktanbieter soll die Europarente neue Chancen eröffnen. Neben Versicherungsunternehmen können mit der Europarente künftig auch Banken und Vermögensverwalter eine Altersvorsorge anbieten. Dabei können sie ihre Lizenz in Zukunft europaweit nutzen, über das so genannte Passporting. Anbieter sollen bis zu sechs PEPP-Varianten anbieten können. 

Die EU-Verordnung 2019/1238 macht es möglich, dass die Europarente heute in allen Mitgliedstaaten in Kraft tritt. Offen ist wohl nur noch die steuerliche Behandlung, die auf nationaler Ebene geregelt werden muss. Bereits im Wahlkampf hat Bundesfinanzminister Christian Lindner versprochen, die Europarrente mit anderen Produkten wie Riester und Rürup steuerlich gleichzustellen. Sodass das die neue mobile Rente eine gute Alternative für die gestrauchelte Riester-Rente sein kann.

Arbeiten mit Hochdruck daran, technische Voraussetzungen zu schaffen

Das Berliner Altersvorsorge Start-up Vantik kündigt in diesem Kontext an, als erster Anbieter in Europa eine Europarente auf den Markt bringen zu wollen. “Mit der Europarente bringt Vantik die modernste Altersvorsorge Europas auf den Markt”, ist Vantik-Gründer und Mitglied im Europarente-Expertenrat bei der zuständigen europäischen Versicherungsaufsicht EIOPA Til Klein überzeugt. Das Team des AV-Anbieters arbeite gerade mit Hochdruck daran, die technischen Voraussetzungen und notwendigen Genehmigungen für die Einführung der Europarente sicherzustellen.  

Quellen: BaFin, Vantik

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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