Pflege: Bis 2060 soll Beitragssatz auf 5,5 Prozent steigen

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Der Beitragssatz in der sozialen Pflegeversicherung wird bis zum Jahr 2060 auf 5,5 Prozent anwachsen – mit danach weiter steigender Tendenz. Dies prognostiziert jedenfalls die neue Studie des Wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP). Sie zeigt die Finanzierungsprobleme der umlagefinanzierten Pflegeversicherung auf und verdeutlicht die zunehmende Versorgungslücke. Nachfolgend ein Einblick.

Die Pflegeversicherung steht auch 2015 auf der politischen Agenda. Mit dem Fünften Gesetz zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch werden 2015 Leistungsausweitungen für Pflegebedürftige sowohl in die umlagefinanzierte soziale Pflegeversicherung (SPV) als auch in die private Pflegepflichtversicherung (PPV) integriert und zudem ein Pflegevorsorgefonds in der SPV installiert. Zur Finanzierung sind Beitragserhöhungen in der SPV von 0,3 Prozentpunkten vorgesehen, wovon für den Fondsaufbau 0,1 Prozentpunkte eingeplant sind. Bis ins Jahr 2035 sollen so Mittel angespart werden, die danach für eine Beitragsstabilisierung vorgesehen sind.

Institut wagt Prognose für die Zukunft
Die Studie des Wissenschaftlichen Instituts der Privaten Krankenversicherung (WIP) beschreibt unter anderem die Entwicklung der umlagefinanzierten Pflegeversicherung und die aus ihr resultierenden Belastungswirkungen in der Vergangenheit. Außerdem wagt die Studie eine Prognose für die Zukunft. So wird eine Vorausberechnung der Entwicklung der SPV bis ins Jahr 2060 vorgenommen. Schwerpunkt sind hierbei die aus der Reform resultierenden Belastungswirkungen auf die einzelnen Kohorten.

Noch komfortable Finanzierungssituation vorhanden
Die Analyse hat gezeigt, dass umlagefinanzierte Sicherungssysteme, wie die soziale Pflegeversicherung SPV, zurzeit noch eine komfortable Finanzierungsituation vorfinden. Neben der positiven Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt liegt dies insbesondere an der demografischen Veränderung auf der Beitragsseite der letzten Jahre. Ursache hierfür ist die Tatsache, dass die Kriegsgeneration ihr Rentenalter erreichte. Diese Jahrgänge sind in Deutschland sehr schwach besetzt, so dass die Neuverrentungszahlen niedrig waren. So haben sich die Anzahl der Rentner und ihr Anteil an den Versicherten in diesem Zeitraum verringert. Da Rentner überwiegend von Transfereinkommen leben und auch mit den Beiträgen auf ihre Rente nur unterdurchschnittlich zur Finanzierung der SPV beitragen, wirkt sich die sinkende Zahl an Rentnern positiv auf das Finanzergebnis der SPV aus.

Profitieren in erheblichem Maße von der Finanzierung durch Jüngere
Aus der zunehmenden Belastung der Jüngeren durch das ungünstiger werdende Verhältnis von aktiv Beschäftigten zu Rentnern, folgt eine Generationenungerechtigkeit. Ausdruck findet dies in stetig steigenden Beitragssätzen und Beitragsbelastungen. Heutige Rentner haben in ihrer Erwerbsphase von keinen bzw. günstigen Beitragssätzen und einer niedrigen Beitragsbemessungsgrenze profitiert und haben trotzdem vollen Anspruch auf die Leistungen der SPV. Dabei profitieren sie in erheblichem Maße von der Finanzierung durch Jüngere, die in ihrer aktiven Erwerbsphase von höheren Beitragssätzen betroffen und auch in Zukunft stärker belastet sein werden.
Insgesamt zeigt sich damit eine wachsende Umverteilung von Jüngeren hin zu Älteren.

Der 2015 eingeführte Pflegvorsorgefonds ist vor diesem Hintergrund ein Schritt in die richtige Richtung, reicht aber bei weitem nicht aus. Zudem ist seine Ausgestaltung nicht zielgenau. Die Notwendigkeit, das Pflegrisiko in größerem Maße kapitalgedeckt abzusichern, bleibt damit bestehen, sind die Studienersteller überzeugt.

Hintergrundinformationen zum WIP
Das WIP ist das Wissenschaftliche Institut der Privaten Krankenversicherung. Im Mittelpunkt der Forschungstätigkeit stehen Finanzierungsfragen im Gesundheitswesen sowie die Analyse der Beziehungen von Versicherungsunternehmen, Versicherten und Leistungserbringern. Ein besonderes Augenmerk legt das WIP auf den demographischen Wandel und die damit einhergehenden Aufgaben rund um die Finanzierung der Gesundheitsleistungen.

Unser Lesetipp: In der Juni-Ausgabe von ist das Schwerpunktthema die Pflegeversicherung und das seit 1. Janaur 2015 in Kraft getretene Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf. Unter der Überschrift "Solidargemeinschaft Familie" wird detailliert und differenziert beleuchtet, was diese neue Gesetz für die Versicherten bedeutet. Bestellen Sie gleich ein Leseexemplar!

Textquelle: WIP, Bildquelle: © Picscout / Oliver Berg, dpa

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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