Pflege: Eigenanteil für Heimunterbringung stark gestiegen

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Der Eigenanteil den Pflegebedürftige beziehungsweise ihre Angehörigen monatlich für eine Heimunterbringung zahlen müssen, ist 2019 stark gestiegen. Dies zeigt eine Auswertung der Pflegedatenbank des Verbandes der privaten Krankenversicherung (PKV).

Der durchschnittliche Eigenanteil für die Unterbringung in einem Heim beträgt bundesweit etwa 1.928 Euro. Vor einem Jahr waren es noch circa 115 Euro weniger (Am 1. Januar 2019 waren es rund 1,843 Euro, siehe Grafik unten). In der Datenbank des PKV-Verbandes sind die Daten von mehr als 11.000 der insgesamt etwa 13.000 vollstationären Pflegeeinrichtungen in Deutschland erfasst.

In NRW müssen die Betroffenen am meisten zuzahlen

Die Auswertung basiert auf den Vergütungsvereinbarungen zwischen gesetzlichen Pflegekassen und Heimen. Diese Vereinbarungen gelten für privat und gesetzlich Versicherte. Denn anders als in der Krankenversicherung ist der Leistungsanspruch in der Pflegeversicherung für gesetzlich und privat Versicherte gleich.

Die Auswertung der Daten zeigt, dass es deutliche regionale Unterschiede bei der Höhe des Eigenanteils gibt. Am meisten müssen die Pflegebedürftigen in Nordrhein-Westfalen zuschießen: Hier lag der Eigenanteil zum 1. September bei 2.406 Euro. Danach kommen das Saarland mit 2.301 Euro und Baden-Württemberg mit 2.250 Euro. Am wenigsten bezahlen Pflegebedürftige in Mecklenburg-Vorpommern mit 1.346 Euro, Sachsen mit 1.350 Euro und Sachsen-Anhalt mit 1.401 Euro.

Pflegegrad ist nicht allein maßgeblich

Im Gegensatz zur Regelung vor der Pflegereform 2017 ist der zu zahlenden Eigenanteil nicht mehr nur abhängig vom Pflegegrad. Stattdessen setzt er sich zusammen aus dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) für die pflegebedingten Kosten der Pflegerade 2 bis 5, den Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie den Investitionskosten.

Die Einrichtungen finanzieren rein pflegebedingte Aufwendungen mit dem EEE und den Zuschüssen der Pflegeversicherung. Je höher der Pflegegrad der Heimbewohner, desto höher der Zuschuss der Pflegeversicherung. Welche Einnahmen eine Pflegeeinrichtung insgesamt aus den Zuschüssen der Versicherung erzielt, ist somit von der Zusammensetzung der Pflegegrade ihrer Bewohner abhängig. Den Rest ihrer Aufwendungen muss das Heim über den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil den Versicherten direkt in Rechnung stellen.

Lücken der Pflegeversicherung

Autor(en): Versicherungsmagazin.de

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